Grundsatz - StruPa
Alle Mitstreiter*innen werden gleichberechtigt behandelt und wir agieren basisdemokratisch. Das Strukturpapier (StruPa) soll Aktivismus fördern. Folgende Ziele werden verfolgt:
- Schaffung einer funktionierenden, möglichst viele Facetten der Bewegung widerspiegelnden Struktur (Diversität).
- Unterstützung aller Aktivistis und Verschaffung von Möglichkeiten für sie, ihre Stimme zu äußern (Empowerment).
- Förderung aller (vor allem jüngeren) Aktivistis bei der langfristigen und problemfreien Ausübung ihres Aktivismus (nachhaltiger Aktivismus).
Allgemeine und terminologische Abkürzungen findet ihr im FFF Glossar.
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Dies sind ausdrücklich Leitlinien, Richtlinien oder Grundsätze und keine festen Regeln. Das Symbol soll möglichst unsere Werte abbilden – wo wollen wir hin, wie möchten wir gemeinsam Aktivismus betreiben? |
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Erklärung, Begründung, Kommentar – keine feste Regel. |
Inhaltsverzeichnis
Platzhalter (Bitte Browser updaten! Falls es trotzdem nicht geht, kontaktiere uns bitte)
14.5 (A) Wenn FINTA*s streiken, steht die Welt still!
14.5 (B) Keine Klimagerechtigkeit ohne Antirassismus
14.5 (C) Kinder- & Jugendplenum
Aktionskonsens und Selbstverständnis (AkuSv)
Selbstverständnis
- Personen, die für ein hauptamtliches parteipolitisches Mandat kandidieren oder innehaben, dürfen, ab dem Moment der Nominierung bzw. Ernennung, sich nicht mehr im Namen von Fridays for Future öffentlichkeitswirksam äußern.
- Damit gemeint sind: Mandate auf Landes- und Bundesebene, hauptamtliche Bürgermeister*innen, Kreispräsident*innen, Regierungspräsident*innen oder Mitglieder des Europaparlaments.
- Antifaschismus ist der Grundkonsens unserer Gesellschaft, die wir in unserem Grundgesetz mit den unveräußerlichen gültigen Menschenrechten niedergeschrieben haben. Vielmehr ist es Pflicht wie auch demokratische Selbstverständlichkeit, die niemals in Frage gestellt werden darf!
- Alle Ortsgruppen, Landesebenen und die Bundesebene von Fridays for Future Deutschland lehnen jeglichen öffentlichen Diskurs und jegliche Formen der Zusammenarbeit mit der Alternative für Deutschland (AfD), der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), dem III. Weg und der Basis sowie der Gruppe „Revolution“ und ihrer Dachorganisation „Gruppe ArbeiterInnenmacht“ ab. Außerdem sind Personen, die Mitglied bei einer der aufgezählten Organisationen sind oder sich dort in irgendeiner Form engagieren, von jeder Beteiligung auf jeder Ebene von FFF ausnahmslos ausgeschlossen.
- Wer wir sind
- Fridays for Future Deutschland versteht sich als Teil einer globalen Bewegung für Klimagerechtigkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Klimaschutz sozial und global gerecht umgesetzt wird.
- Entstanden aus einer Schüler*innenbewegung, bringt die For Future Bewegung mittlerweile viele Menschen aller Altersklassen international zusammen, um gesamtgesellschaftlich für dieses Ziel zu kämpfen.
- Fridays for Future ist eine überparteiliche Bewegung und eine friedliche Bewegung.
- Wir verstehen uns als Sprachrohr der Wissenschaft und verschaffen den Erkenntnissen Aufmerksamkeit in der breiten Gesellschaft.
- Wir sind eine anschlussfähige, inklusive und leicht zugängliche Organisation für alle Personen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen möchten. Wir bieten damit einen niedrigschwelligen Einstieg in die Klimagerechtigkeitsbewegung und sprechen eine breite Gesellschaft an.
- Fridays for Future arbeitet dezentral, lokal und global.
- Unsere Ortsgruppen (OGs) sind der Kern unserer Bewegung. Wir empowern und unterstützen gerade auch kleine OGs.
- Unsere Ziele
- Wir setzen uns für einen grundlegenden, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel ein, der die Erhaltung der Umwelt in den Vordergrund rückt.
- Unser oberstes Ziel als Bewegung ist das Erreichen von weltweiter Klimagerechtigkeit.
- Die globale Erhitzung muss bei max. 1,5 Grad Celsius gestoppt werden.
- Wir wollen den Klimawandel bei der niedrigsten möglichen Erderwärmung stoppen und eine lebenswerte Zukunft aller Menschen im Einklang mit der Natur sicherstellen. Wir kämpfen um jedes Zehntelgrad.
- Wir stehen für internationale Solidarität mit allen, die von der Klimakrise betroffen sind.
- Besonders solidarisch sind wir mit MAPA – den Menschen und Regionen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind, aber am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben.
- Wir erkennen an, dass die Klimakrise eine Gerechtigkeitskrise ist und stellen daher MAPA in den Fokus.
- Wir reden nicht über MAPA, sondern mit MAPA. MAPA haben dabei die Entscheidungshoheit.
- Wir unterstützen MAPA mit all unseren Mitteln, falls diese das wollen.
- Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen außerhalb unseres eigenen Umfelds für Klimagerechtigkeit zu gewinnen.
- Wir verstehen uns als Multiplikator und wollen das Thema Klimagerechtigkeit in die breite Gesellschaft tragen, die Menschen mitnehmen und politisieren.
- Wir wollen ein Bewusstsein für die akute Bedrohung durch die Klimakrise und mögliche Maßnahmen dagegen in der Bevölkerung kreieren.
- Wir setzen uns für einen solidarischen Umgang mit den Folgen der Klimakrise ein.
- Wir wollen das geschlechterstereotype Denken aufbrechen, cis-männlich-dominierten Machtstrukturen entgegenwirken und auch Menschen außerhalb des binären Systems sichtbar machen.
- Unser Vorgehen/Unsere Arbeitsweise
- Als internationale Bewegung versuchen wir, Bewegungen zusammenzubringen und Kämpfe für Klimagerechtigkeit zu verbinden.
- Unsere Aufgabe ist es, die Politik zum Handeln aufzufordern und den Rückhalt der Gesellschaft aufzuzeigen.
- Wir sind widerständig. D.h. wir kritisieren die Bundesregierung, Bundestag und Unternehmen, stellen Forderungen und etablieren alternative Ideen.
- Hierbei berufen wir uns auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, die grundlegend die Einhaltung der 1,5 °C Grenze als notwendig erachten.
- Wir machen auf Greenwashing aufmerksam.
- Unser Kampf findet nicht im Parlament, sondern auf der Straße statt, wo wir mit dem Druck der Bevölkerung einen systemischen Wandel erwirken möchten.
- Wir wollen mit Demonstrationen und anderen Aktionen auf Klimaschutz und -gerechtigkeit aufmerksam machen und andere Leute mitreißen.
- Wir wollen stetig mehr Leute dazugewinnen.
- Wir versuchen eine maximal basisdemokratische Organisationsform zu erzielen.
- Unsere Werte
- Alle Ortsgruppen, Landesebenen und die Bundesebene von Fridays for Future Deutschland lehnen jeglichen Antisemitismus und Rassismus ab.
- Wir sind demokratisch, feministisch und intersektional.
- Wir stellen uns, sowohl in der Bewegung als auch in der Gesellschaft, gegen jede Form der Diskriminierung.
- Wir sind uns interner diskriminierender Probleme bewusst und sehen die Notwendigkeit einer stetigen Reflexion.
- Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. Wir schützen hiervor jede Person in der Bewegung.
- Wir bekennen uns zur Achtung des Persönlichkeitsrechts und erkennen den Schutz der persönlichen Daten und ihre Sicherheit an.
- Interna
- Zum Erreichen unserer Ziele unter Einhaltung der Werte ist es notwendig, dass wir intern eine hohe Transparenz haben. Gerade deswegen müssen interne Informationen geschützt werden.
- Es ist untersagt, interne Informationen zu aktuell laufenden Prozessen, Abstimmungen oder Debatten öffentlich zu verbreiten oder Externen zugänglich zu machen, in der Form, dass sie der Bewegung zugeordnet und schaden können.
- Dies gilt auch für Informationen bezüglich zukünftiger Aktionsplanung, Links zu internen Dokumenten und Abstimmungen sowie finanzieller Situation der Bewegung.
- Ebenfalls dürfen nach (6) (f) keine persönlichen (Kontakt-)Daten ohne Einverständnis extern weitergegeben werden. Dies schließt auch das gesprochene und geschriebene Wort von Personen in internen Chatgruppen und Plena ein.
- Extern meint hier außerhalb der Bewegung. Aus der Bewegung durch MAT und Ausschlussgremium ausge-
schlossene Personen gelten als extern.
Aktionskonsens
- Der Aktionskonsens beschreibt eine Leitlinie für das Verhalten unserer Bewegung auf Aktionen und den Umgang miteinander, sowie gegenüber Außenstehenden. Der Aktionskonsens ist ein Minimalkonsens und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein wichtiger Aspekt im Aktionskonsens nicht explizit aufgefasst sein, darf dies auf keinen Fall als stille Zustimmung oder Ablehnung interpretiert werden, sondern bleibt weiterhin ungeklärt.
- Wir sind zugänglich
- Unsere Aktionen sind grundsätzlich zugänglich und offen. Wir laden Personen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen möchten (und nicht unter (d) (iii) ausgeschlossen sind), aktiv zu unseren Aktionen ein und gestalten den Einstieg so einfach wie möglich. Wer sich bei FFF aktiv beteiligen möchte darf dies auch tun und einer Kultur des „Gatekeeping“ wird entgegengewirkt.
- Wir sind eine Jugendbewegung. Unsere Aktionen und Events sind grundsätzlich so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche ohne Probleme an ihnen teilnehmen können.
- Wir sind inklusiv und versuchen möglichst vielen Menschen die Teilnahme an unseren Aktionen zu ermöglichen. Auf Barrierefreiheit und den Abbau von Hürden sollte bei der Planung und Durchführung von Aktionen geachtet werden.
- Wir tolerieren keine zu Gewalt anstiftende oder diskriminierende Symbolik auf unseren Aktionen. Symbolik wie brennende Flaggen wird auf unseren Demos nicht toleriert.
- Wir sorgen dafür, dass auf unsere Aktionen kein bedrohliches Erscheinungsbild entsteht. Sollte es notwendiger Teil des Narratives sein (etwa als Symbolik für ein gewisses Thema (Kohle/Hitze)), ist es okay ein gewisses, auch farbliches, Auftreten von vorne herein zu organisieren.
- Wir sind ruhig und besonnen
- Unsere Aktionen sind aus Prinzip immer strikt gewaltfrei. Wir setzen uns immer für eine Deeskalation der Lage ein.
- Unsere Aktionen sind inklusiv und anschlussfähig.
- Unsere Aktionen sind sicher
- Menschen, die an unseren Aktionen teilnehmen und uns unterstützen, werden von uns bestmöglich vor absehbaren Gefahren geschützt. Eltern können darauf vertrauen, dass ihre Kinder bei FFF-Aktionen in guten Händen sind. FFF-Aktionen sind grundsätzlich familienfreundlich.
- Alle sollen sich auf unseren Aktionen wohlfühlen. Diskriminierung jeglicher Art wird aktiv entgegengewirkt und Personengruppen, die aufgrund von Diskriminierung, eingeschränkter Mobilität oder anderen Faktoren besonders gefährdet sind, werden besonders geschützt.
- Wir kommunizieren und kooperieren ehrlich & transparent
- Wir sagen was wir machen & machen was wir sagen. Niemand darf unbeteiligt in Aktionen gezogen werden, die der Mensch nicht möchte oder über dessen mögliche Konsequenzen die Person nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Personen dürfen jederzeit ihre Entscheidung, an den Aktionen teilzunehmen, widerrufen und die Aktionen jederzeit verlassen.
- Wir sind respektvoll und kooperativ bei der Zusammenarbeit anderen OGs, dem ForFuture-Bündnis sowie antirassistischen, feministischen und weiteren sozial-ökologischen Gruppen und Bündnissen. Wir respektieren die Entscheidungen der jeweiligen Veranstaltenden und missbrauchen oder übernehmen andere Demos nicht für unsere Zwecke, sondern unterstützen diese nach Möglichkeit.
- Wir kooperieren nicht mit Organisationen oder Gruppierungen, die rechtsextrem, gewaltbereit oder verschwörungsideologisch sind. Dasselbe gilt für Gruppierungen, zu denen wir im Selbstverständnis bereits einen expliziten Ausschluss stehen haben.
- Wir verhalten uns solidarisch mit Gruppen der weiteren Klimagerechtigkeitsbewegung (u.a. auch feministische, anti-rassistische und Arbeiter*innen-Bewegungen) und suchen den Dialog mit diesen bevor wir Beziehungen durch bspw. Distanzierungen irreparablen Schaden zufügen.
- Wir sind überparteilich: Unsere Aktionen sollen nicht als Bühne für politische Parteien dienen. Wahlwerbung, Flaggen, Banner und ähnliches sollen nicht das Bild unserer Aktionen dominieren.
Gewaltdefinition (von der WHO)Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt. - Wir sind zugänglich
Ortsgruppen (OGs)
OG-Definition
- Eine Regionale Gruppe ist dann eine OG, wenn nachfolgende Eigenschaften zutreffen. Die endgültige Entscheidung, ob eine OG legitim ist, wird durch eine OG-Abstimmung entschieden.
- OGs sind unabhängige Gruppen bestehend aus mindestens drei aktiven Personen, dabei sind Ausnahmen möglich.
- Die Personen müssen aus der Nähe eines existierenden Ortes oder Kreises oder aus solchem kommen.
- In einem Ort darf es nur mit stichhaltiger Begründung zwei OGs geben.
- OGs stehen hinter den Forderungen von FFF DE.
- OGs handeln nach dem Aktionskonsens und Selbstverständnis.
- Jede OG muss überparteilich sein. Das bedeutet, sie sollte sich nicht für einzelne Parteien aussprechen und auch entsprechend handeln.
- Unterschieden wird zwischen legitimen und illegitimen OGs:
- Legitime OGs haben Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene sowie reguläres Stimmrecht bei bundesweiten Abstimmungen.
- Illegitime OGs sind kein Teil von FFF DE und haben somit weder Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene noch reguläres Stimmrecht.
- Unterschieden wird zwischen aktiven und inaktiven OGs:
- Aktive OGs haben in den letzten 8 Monaten eine öffentlichkeitswirksame Meinungskundgabe abgehalten oder wurden seitdem gegründet. Ausnahmen sind möglich.
- Inaktive OGs haben Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene, allerdings kein Stimmrecht und Vetorecht bei bundesweiten Abstimmungen.
- Sollte die Regio AG Hinweise darauf erhalten, dass eine OG nicht das primäre Ziel hat, öffentlichkeitswirksame Meinungskundgaben vor Ort durchzuführen sondern Abstimmungen auf Bundesebene zu beeinflussen, kann die Regio AG die Legitimität der OG anzweifeln und mit dem OG-Ausschlussverfahren (siehe Legitimationsfrage einer bereits bestehenden OG) fortfahren.
OG-Organisation & -Transparenz
- Die OGs sind demokratisch organisiert, unabhängig von der Bundesebene und handeln eigenverantwortlich.
- Die OGs sollten auf der Website https://fridaysforfuture.de einen Messengerdienst anbieten.
- Jeder OG wird eine E-Mail-Adresse nach dem Prinzip [Ortsgruppe]@fridaysforfuture.de erstellt. Die E-Mail der OG ist auf der Website https://fridaysforfuture.de einsehbar.
- Jedes Orga-Mitglied bekommt über die gewählten Delegierten der OG Zugang zur https://cloud.fridaysforfuture.de/.
Werte der OGs
- Jede OGs soll sich dahin entwickeln, dass sie frei von Sexismus und Diskriminierung wird.
- Jede OGs soll sich dahin entwickeln, dass sie eine Diskussionskultur hat, die nicht toxisch, sondern rücksichtsvoll und aware ist. Dasselbe gilt für die Atmosphäre und den Umgang untereinander.
- Jede OG soll sich dahin entwickeln, dass Machtstrukturen jeder Art, welche Menschen in der OG benachteiligen, abbauen und den Menschen in der OG Zugang zu allen wichtigen Informationen gewähren. Dies soll sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten erreichen.
- Jede OG soll sich dahin entwickeln, dass sie Menschen, die Übergriffen ausgesetzt sind oder Awareness brauchen, Ansprechpersonen, Kontakte oder Informationen schnell und einfach zur Verfügung stellt. Dies soll sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten erreichen.
- Jedes Mitglied einer OG kann die Regio AG bitten, von der OG Rechenschaft zu der Umsetzung der Ziffern (1)-(4) zu verlangen. Der Name der Person, welche darum bittet, soll nur mit Zustimmung der Person, die darum, bittet, an die OG weitergegeben werden (anonyme Bitte). Der Rechenschaftsbericht soll an die Person, die fragt, weitergeleitet werden. Bei mehreren Fragen nacheinander kann eine OG im Abstand von einem Monat um Rechenschaft gebeten werden.
OG-Status/-Ausschlussverfahren
(A) Legitimationsfrage einer potenziellen neuen OG
- Die Regio AG schätzt die potenzielle neue OG als illegitim ein. Die Einschätzung wird in der nächsten Deli-TK erwähnt und anhand OG-Definition begründet. Die abgelehnte OG muss von der Regio AG über diese Entscheidung informiert werden und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht erhalten.
Die potenzielle OG legt Einspruch ein. | Die potenzielle OG legt keinen Einspruch ein | ||
---|---|---|---|
(a) | Die OG legt über die E-Mail AG Widerspruch ein. Sie muss begründen, warum sie unter die OG-Definition fällt. Die E-Mail AG übermittelt Nachrichten zwischen der abgelehnten OG und der Bewegung. Die abgelehnte OG erhält über die E-Mail AG die Einladung zur Gegenüberstellung in der Deli-TK. OG und Regio AG legen ihre Begründungen mündlich dar. Es wird der letzte TOP genutzt. Die abgelehnte OG hat keinen Lesezugriff auf das Protokoll. Die CTF führt ein Stimmungsbild durch. Abstimmungsoptionen: legitim, illegitim, Enthaltung. Erforderlich ist eine ¾-Mehrheit. Ein Veto ist nicht zulässig. Die Regio AG setzt das Ergebnis um. |
(b) | Illegitime OGs sind kein Teil von FFF DE und haben somit weder Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene noch reguläres Stimmrecht. |
- Das Abstimmungsergebnis wird in der Deli-TK verkündet oder es wird bekannt gegeben, dass eine OG abgelehnt wurde.
(B) Aktivität einer bestehenden OG
- Die Regio AG kann eine OG als inaktiv einschätzen. Solch eine Einschätzung muss in der nächsten Deli-TK erwähnt werden und nach OG-Definition begründet werden. Die OG muss über diese Entscheidung informiert werden und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht erhalten.
Die OG legt Einspruch ein. | Die OG wird wieder aktiv. | Die OG legt keinen Einspruch ein | |||
---|---|---|---|---|---|
(a) | Die OG widerspricht begründet der Entscheidung der Regio AG. Hierfür wird die CTF kontaktiert. Die CTF setzt eine Gegenüberstellung der OG und der Regio AG in der nächsten Deli-TK an. Es wird der letzte TOP genutzt. Die CTF führt ein Stimmungsbild durch. Abstimmungsoptionen: aktiv, inaktiv, Enthaltung. Erforderlich ist eine ¾-Mehrheit. Ein Veto ist nicht zulässig. Die Regio AG setzt das Ergebnis um. |
(b) | Die OG setzt OG-Definition um und wird von der Regio AG wieder als aktiv eingeschätzt. | (c) | Inaktive OGs haben Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene, allerdings kein Stimmrecht und/oder Vetorecht bei bundesweiten Abstimmungen. |
- Das Abstimmungsergebnis wird in der Deli-TK verkündet oder es wird bekannt gegeben, dass eine OG inaktiv angesehen wird.
(C) Legitimationsfrage einer bereits bestehenden OG
- Die Regio AG zweifelt die Legitimität an, was anhand OG-Definition untermauert sein muss. Die CTF kümmert sich neutral um eine Kommunikation zwischen der betroffenen OG und der Regio AG (z.B. gemeinsame WhatsApp-Gruppe).
- Die CTF erstellt eine Ortsgruppen-Abstimmung, in der Stellungnahmen von beiden Seiten verlinkt werden. Bei der Abstimmung muss eine ¾-Mehrheit erreicht werden, andernfalls gilt die OG weiterhin als legitim. Die betroffene OG hat Stimmrecht. Abstimmungsoptionen: legitim, illegitim, Enthaltung. Ein Veto ist nicht zulässig.
- Die Regio AG setzt das Ergebnis um. Sollte die OG für illegitim erklärt werden, werden die Abstimmungsergebnisse anonymisiert durch die E-Mail AG an die OG weitergegeben.
- Das Abstimmungsergebnis wird in der Deli-TK verkündet oder es wird bekannt gegeben, dass eine OG illegitim ist.
Delegierte (Deli)

Die OG wählt demokratisch 2-4 Delegierte, dabei soll die 50%-FINTA*-Quote eingehalten werden.
Deli-Allgemeines
- Delegierte stellen die Schnittstelle zwischen OGs und Bundesebene dar und repräsentieren in Abstimmungen die OGs.
- Es gibt 2-4 Delegierte pro OG, sie haben nur eine gemeinsame Stimme.
- Delegierte sollen Informationen, die sie durch die Deli-TKs o.Ä. erhalten, an die OGs weiterleiten.
- Delegierte müssen ihren Vornamen und Telefonnummer an die Regio AG weitergeben.
Deli-Transparenz
- Es gibt eine Delegiertenliste mit Vornamen, OG, Telefonnummern und E-Mail-Adresse der Ortsgruppen, diese ist nur der CTF und der Regio AG zugänglich.
- Nur wenn die*der Delegierte es ausdrücklich erlaubt, darf ihre*seine Telefonnummer auf Anfrage an Delegierte und AGs durch die Regio AG regional@fridaysforfuture.de herausgegeben werden.
- Jede*r die*der ihre*seine Kontaktdaten hinterlegt, muss eine entsprechende Datenschutz-/Einverständniserklärung abgeben.
- Diese Listen werden von der Regio AG geführt und verwaltet.
Abstimmungen

Delegierte reichen von Bundesebene angefragte Entscheidungen an die OG weiter. In der OG wird über die Fragestellung entschieden. In der folgenden Abstimmung gibt die*der Delegierte die Meinung der OG wieder. Die Bundesebene ist abhängig von den Abstimmungen der OGs. Bei Themen, die in den Handlungsspielraum von AGs fallen, sollte vor der Abstimmung Rücksprache mit der entsprechenden AG gehalten werden.
Abstimmungsgrundsätze
- Jede OG hat eine Stimme, also verfügt jede OG über gleiche Stimmkraft.
- Die Voraussetzungen, um an einer Abstimmung teilnehmen zu können, sind in OG-Definition und Deli-Allgemeines zu finden.
- CTF-Mitglieder, die befangen sind, dürfen nicht an der Vorbereitung des Abstimmungsformular beteiligt sein, sowie nicht CTF-Ansprechpartner*in für den Antrag sein.
- Die Befangenheit ist gegeben, wenn der Antrag vom CTF-Mitglied selbst, ihrer*seiner OG gestellt wurde, oder das Mitglied sich selbst für Befangen erklärt.
- Bei Anträgen zur CTF gelten die CTF-Mitglieder für nicht befangen, solange die Befangenheit durch Verbindung zur Antragstellenden OG/Person nicht gegeben ist.
Ortsgruppen-Abstimmung
- Alle regulären Ortsgruppen-Abstimmungen müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Abstimmung der CTF übermittelt werden.
- Dann wird dazu ein Abstimmungsformular von der CTF in enger Absprache mit der*dem Antragsstellenden vorbereitet. Dieses Formular wird allen Delegierten zur Verfügung gestellt.
- Abstimmungsbeginn ist grundsätzlich Sonntag oder Mittwoch. Abstimmungsende ist nach 10 Tagen, also der zweite nachfolgende Mittwoch oder Samstag um 21:00 Uhr. Vor Abstimmungsbeginn kann von der CTF, mit Zustimmung der Antragstellenden, eine längere Abstimmungszeit festgelegt werden.
- Später zurückgemeldete Ergebnisse werden nicht mehr berücksichtigt.
- Für ein positives Ergebnis der Abstimmung ist eine einfache Mehrheit nötig.
- Die CTF veröffentlicht nach der Abstimmung eine Infonachricht mit dem Ergebnis. Zusätzlich muss die CTF gleichzeitig für jede getroffene Entscheidung ein Dokument veröffentlichen, aus dem die Stimme jeder OG, die abgestimmt hat, ersichtlich ist. Dieses Dokument muss für alle OGs zugänglich sein. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden ausgeblendet und nur in Rücksprache mit der abstimmenden Person weitergegeben.
Dringende Abstimmung
- Eine dringende Abstimmung ist als letzte Lösung anzusehen. Sie ist daher nur anzuwenden, wenn FFF DE durch einen länger andauernden, regulären Abstimmungsprozess Schaden zugefügt werden könnte, oder das Thema der Abstimmung anderenfalls bereits überholt wäre.
- Der Zeitrahmen, der für eine dringende Abstimmung zur Verfügung steht, wird von der*dem Antragstellenden festgelegt, beträgt jedoch mindestens 48 Stunden.
- Bei jeder dringenden Abstimmung gibt es die Auswahloption „nicht dringend”. Sollte dieser Punkt mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden, wird ein reguläres Verfahren durchgeführt.
- Die CTF kommuniziert dringende Abstimmungen über die WID.
Aufschiebendes Vetorecht
- Das Veto ist ein aufschiebendes Veto, es kann von jeder OG gestellt werden.
Die OG legt ein Veto ein. | Die AGSK legt ein Veto ein (siehe AGSK-Aufgaben (2)). | ||
---|---|---|---|
(a) |
Die OG legt vor Ablauf der Rückmeldefrist einer OG-Abstimmung oder einer dringenden Abstimmung ein Veto ein. Das Veto muss formal eine Begründung unter Beantwortung folgender Fragen enthalten: |
(b) | Die AGSK legt vor Ablauf der Rückmeldefrist einer OG-Abstimmung oder einer dringenden Abstimmung ein Veto ein. Das Veto muss formal eine Begründung unter Beantwortung folgender Fragen enthalten: – Auf welchen Antrag bezieht sich das Veto? – Warum fällt der Beschluss in den Handlungsrahmen der AGs? – Warum schränkt der Beschluss die Handlungsfähigkeit der einzelnen AGs ein, schädigt die AGs oder welche anderen Bedenken hat die AGSK gegenüber dem Beschluss? – Welchen Schaden soll die Bewegung durch diesen Antrag nehmen können? – Welche FFF-Werte werden durch diesen Antrag verletzt? – Ggf. inwiefern stellt der Antrag unser Engagement für Klimaschutz/-gerechtigkeit infrage? |
- Die CTF kann Vetos ablehnen, wenn folgende Formalien nicht eingehalten wurden:
- Die benötigten Fragen wurden nicht beantwortet,
- eine Kompromissfindung fand bereits statt,
- bei einer dringenden Abstimmung muss vor Fristen abgestimmt werden oder aus ähnlichen Gründen zeitnaher abgestimmt werden.
- Das Veto muss von ⅓ der Ja/Nein-Stimmen in der darauffolgenden Deli-TK per Abstimmung angenommen werden.
Das Veto ist zulässig | Das Veto wurde abgelehnt | ||
---|---|---|---|
(a) | Die CTF startet eine Kompromissfindung zwischen der/den OG(s) bzw. der AGSK und der*dem Antragsteller*in. Die Dauer orientiert sich an der Größe des Antrages und den zeitlichen Ressourcen der Aktivistis. Beide Seiten können den Prozess jederzeit abbrechen. | (b) | Der Antrag ist angenommen, wenn die Mehrheitserfordernisse erfüllt wurden. |
- Ist es zu keinem Kompromiss gekommen, wird der ursprüngliche Antrag in einer dreitägigen dringenden Abstimmung abgestimmt. Für die Annahme ist eine ¾-Mehrheit notwendig, ein weiteres Veto ist nicht zulässig.
- Der*Die Antragsteller*in kann den Entwurf in diesem Fall noch einmal abändern. Die
Abstimmung erfolgt trotzdem wie in (4) beschrieben, wobei auf die Änderungen explizit
hingewiesen werden muss.
- Der*Die Antragsteller*in kann den Entwurf in diesem Fall noch einmal abändern. Die
- Ist die Kompromissfindung erfolgreich abgeschlossen, wird der überarbeitete Antrag einer dreitägigen Abstimmung abgestimmt.
Welche Mehrheiten und Besonderheiten haben wir?
- Für Änderungen an der Struktur ist eine ⅔-Mehrheit notwendig, Vetos sowie eine dringende Abstimmung sind nicht zulässig.
- Die unter Weitere Strukturen aufgeführten Konzepte sind Teil der Struktur.
- Bei Abstimmungen, die die Änderung oder das Abschaffen des Vetorechts betreffen, ist kein Veto zulässig. Für das Abschaffen oder Abschwächen des Vetorechts für OGs und die Änderung von Welche Mehrheiten und Besonderheiten haben wir? (2) wird eine einfache ¾-Mehrheit benötigt.
- Für Anträge nach (1) und (2) findet vor der Abstimmung eine verbindliche Feedbackphase von 5 Tagen statt. Hierfür wird der Antrag mit einem Formular für Feedback sowie Kontaktdaten in die „Delegierte Info“-Gruppe gesendet. Der*die Antragsteller*in ist dazu angehalten, anschließend das Feedback in den Antrag einzuarbeiten. Zusätzlich dazu wird das Feedback bei der Abstimmung den Ortsgruppen als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.
Wiederholung einer Abstimmung
- Abstimmungen über einen Antrag dürfen grundsätzlich nur einmal gestellt werden. Eine Wiederholung nach Ende der Abstimmung ist unzulässig.
- Eine Abstimmung darf nur dann wiederholt werden, wenn grundsätzliche Änderungen am Inhalt vorliegen oder 6 Monate nach Beginn der ersten Abstimmung verstrichen sind.
Personenwahlen auf Bundesebene (CTF und MAT nachfolgend Gremien)
(A) Voraussetzungen
- Mitglieder dürfen keine AG-Sprecher*innen sein.
- Eine Liste aller Mitglieder ist intern zugänglich.
- Das Gremium muss seine Aufgaben neutral wahrnehmen.
- Die Wahlleitung ist von einer Kandidatur ausgeschlossen.
(B) Quotierung
- Alle Gremien setzen eine FINTA*-Quote von 50% um.
- CTF und MAT setzen zusätzlich eine BiPoC-Quote von 30% um.
- Nur MAT: Vor jeder Wahl kann das BiPoC-Plenum in interner Abstimmung mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob eine BiPoC-Quote von bis zu 30% gewünscht ist.
(C) Wahl
- Neue Mitglieder werden durch eine Wahl gewählt.
- Bei der CTF-Wahl übernimmt die Wahlleitung die AGSK.
- Bei der MAT-Wahl übernimmt die Wahlleitung die CTF.
(D) Vorbereitung
- Es gibt eine zweiwöchige Bewerbungsphase.
- Für eine erfolgreiche Bewerbung muss folgender Steckbrief ausgefüllt vorliegen:
- Name:
- Ortsgruppe:
- Alter:
- Bewerbung auf einen FINTA*-Platz?: (fällt weg bei fehlender Quote)
- Bewerbung auf einen BiPoC-Platz?: (fällt weg bei fehlender Quote)
- Mit folgenden Pronomen möchte ich angesprochen werden (falls vorhanden):
- Bei FFF in der Orga-Arbeit aktiv seit:
- AG-Sprechende*r folgender AGs:
- Hauptbeschäftigung/Beruf (Schüler*in/Student*in/Azubi/etc.):
- Kompetenzen, die ich in das Gremium mitbringe:
- Motivation (max. 250 Zeichen mit Leerzeichen):
- Bei der MAT-Wahl werden zusätzlich folgende Punkte mit aufgenommen:
- Diese Awareness/Moderations-Aufgaben habe ich bis jetzt übernommen/meine Erfahrungen im Awarenessbereich:
- Von diesen Diskriminierungsformen bin ich betroffen/diesen marginalisierten Gruppen fühle ich mich zugehörig (freiwillige Angabe):
- Bei der CTF-Wahl werden zusätzlich folgende Punkte mit aufgenommen:
- Diese Aufgaben habe ich bis jetzt bundesweit übernommen:
- Diese Aufgaben habe ich in der OG bei FFF übernommen:
- Parteimitgliedschaft (falls vorhanden):
(E) Abstimmung
- Die CTF- und MAT-Wahl ist eine Ortsgruppenabstimmung.
- Jede OG hat eine Stimme pro Bewerber*in (+ 1 Stimme, -1 Stimme, 0 = Enthaltung).
- Die höchste Summe der einzelnen Stimmen ist entscheidend. Es können in der Regel nur Personen, deren Summe größer 0 ist, in das Gremium aufgenommen werden. Es müssen jedoch nach der Wahl stets mindestens 6 Personen im Gremium sein. Finden sich nach der Wahl nicht mindestens 6 Personen mit positiver Summe, kommt es direkt zu Neuwahlen. Sollte es auch nach erneuter Wahl nicht mindestens 6 Menschen mit positiver Summe geben, wird die Höhe der erforderlichen Summe so weit wie nötig gesenkt.
- Haben zwei Kandidat*innen für einen Platz die gleiche Summe, ist die Person mit dem besseren Verhältnis von Ja- zu Nein-Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichstand werden FINTA*-Personen vorzugsweise behandelt.
- Jede OG hat optional ein Veto pro Bewerber*in.
- Ein Veto (gilt als starke Ablehnung gegenüber einer*einem Bewerber*in) ist wirksam, wenn mindestens ¼ an Stimmen der Abstimmung zur Person Vetos sind.
- Jede OG hat eine Stimme pro Bewerber*in (+ 1 Stimme, -1 Stimme, 0 = Enthaltung).
- Die zu besetzenden Plätze werden an die jeweils bestplatzierten, angenommenen Personen (siehe (1) (a) und (b)) vergeben. Danach wird die Erfüllung der vorher festgelegten Quotierungen geprüft:
- Wenn die BIPoC-Quote nicht erfüllt ist, wird die am niedrigsten gewählte, weiße Person durch die nächste bestplatzierte BIPoC-Person ersetzt. Dieser Prozess wird so lange wiederholt, bis die Quote erfüllt ist.
- Wenn die FINTA*-Quote nicht erfüllt ist, wird der am niedrigsten gewählte, weiße cis-Mann durch die nächste bestplatzierte FINTA*-Person ersetzt. Dieser Prozess wird so lange wiederholt, bis die Quote erfüllt ist.
(F) Nachbereitung
- Nach der Abstimmung werden nur die Wahlergebnisse der neu gewählten Mitglieder bewegungsintern veröffentlicht. Personen, die nicht gewählt wurden, bekommen ihre Ergebnisse privat mitgeteilt.
- Außerdem wird veröffentlicht, ob Personen auf einem quotierten Platz sind.
(G) Mitglieder
- Es gibt in den Gremien 10 Plätze. Die Mitglieder müssen die Quoten erfüllen.
- Wenn eine Person aus dem Gremium ausscheidet, rückt nach Möglichkeit ein anderes Mitglied von einem offenen bzw. FINTA*-/BIPoC-Platz auf einen FINTA*-/BIPoC- bzw. BIPoC+FINTA*-Platz nach. Gibt es mehrere Möglichkeiten, entscheidet das Gremium selbst, welche angewandt wird. Personen mit einer negativen Zustimmung oder wirksamen Vetos können nicht nachrücken.
(H) Neuwahlen
- Ab einer Anzahl von 6 Mitgliedern ist eine Neuwahl zum Auffüllen der restlichen verpflichtend.
- Sobald die Anzahl von 6 Mitgliedern erreicht ist, muss die in (C) genannte Wahlleitung unmittelbar nach ihrer Informierung die Neuwahlen einleiten.
- Das Gremium kann zu jedem Zeitpunkt vor dem Erreichen der Mindestmitgliederzahl die AGSK um das Einleiten eines Neuwahlprozesses bitten. Diesen Beschluss muss eine einfache Mehrheit (50%+1) der Gremiumsmitglieder fassen.
- Wenn nach einer Wahl nicht alle quotierten Plätze besetzt sind, wird nach 6 Monaten eine Nachwahl durchgeführt.
- Das MAT wird alle 6 Monate neu gewählt.
- Nach der MAT-Wahl besteht ein Übergabe-Zeitraum von maximal einem Monat, in dem die alten MAT-Mitglieder die neuen einarbeiten können. Für diesen Monat soll die Möglichkeit bestehen, die MAT-Aufgaben gemeinsam zu übernehmen, um dem neuen MAT den Einstieg zu erleichtern.
(I) Vertrauensvotum und Ausschluss von Mitgliedern
- Nur CTF: Vertrauensvotum
- Alle 6 Monate müssen CTF-Mitglieder in ihrer Rolle bestätigt werden.
- Das Vertrauensvotum wird durch ein Stimmungsbild in der Deli-TK durchgeführt. Dieses wird per Formular durchgeführt. Den Zugriff hat die das Vertrauensvotum leitende AGSK, um sicherzustellen, dass keine Stimmen doppelt abgegeben werden. Jede Ortsgruppe hat eine Stimme pro CTF-Mitglied.
- Das Vertrauensvotum muss in der jeweils vorherigen Deli-TK angekündigt werden, um größtmögliche Beteiligung und Transparenz zu erreichen.
- CTF-Mitglieder sind in ihrer Rolle bestätigt, wenn sie eine einfache Mehrheit (50%+1) der „Ja“-Stimmen erreicht haben.
- Erreicht ein CTF-Mitglied beim Vertrauensvotum keine einfache Mehrheit, so ist dieses mit einwöchiger Ausschlussfrist aus der CTF auszuschließen.
- Bei leichten Vergehen ist eine einmalige Verwarnung auszusprechen, bei einer Häufung von Verwarnungen ist ein Ausschluss des Mitglieds die Folge:
- Bei schweren Vergehen, wie Missbrauch der anvertrauten Informationen/Verantwortlichkeit ist die entsprechende Person unverzüglich aus dem Gremium auszuschließen.
- Eine OG-Abstimmung kann mit einer einfachen ¾-Mehrheit über Ausschluss von Gremiumsmitgliedern entscheiden. Ein Veto ist hierbei nicht zulässig, aber die betroffenen Personen haben das Recht, ein Gegenstatement zu veröffentlichen. Die Abstimmung wird von der AGSK durchgeführt und ausgewertet.
- Die AGSK kann Mitglieder mit einer einfachen ¾-Mehrheit und einem Quorum von 50% der AGs ausschließen.
Sanktionsmöglichkeiten und -strukturen
Definition von übergriffigem Verhalten
- An dieser Erklärung soll sich das Ausschlussgremium orientieren, wenn es Entscheidungen trifft oder begründet. Eine Abweichung von dieser Erklärung ist möglich, soll jedoch begründet werden.
- Für Verhalten in Safe Spaces gelten diese Begriffsklärungen nur, wenn und soweit die Safe Spaces das wollen.
- Unter übergriffigem Verhalten verstehen wir
- Übergriffe
- Unter einem Übergriff wird ein Verhalten bezeichnet, das mindestens eine andere Person wissentlich und willentlich schädigt, insbesondere in der Form:
- körperlich oder seelisch zu verletzen,
- ihre Identität zu verletzen,
- ihre sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung zu verletzen,
- ihre Freiheit zu verletzen,
- ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen,
- ihre Rechte zu verletzen.
- Beispiele, für Fälle, in denen Übergriffe vorliegen, sind:
- Körperliche Verletzungen,
- Sexismus,
- Beleidigung,
- Bedrohung,
- sexuelle Belästigung und jede sonstige Form der Belästigung (z.B. anzügliche Nachrichten, Nachrichten mit expliziten Inhalten, Nacktfotos ohne Zustimmung der betroffenen Person oder an minderjährige Personen
- Terror (z.B. Telefonterror, Nachrichtenterror),
- psychischer Druck,
- Kontakt trotz der Bitte, den Kontakt zu unterlassen.
- Unter einem Übergriff wird ein Verhalten bezeichnet, das mindestens eine andere Person wissentlich und willentlich schädigt, insbesondere in der Form:
- Diskriminierung
- Alle Formen der Diskriminierung sind verboten.
- Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung von Personen, insbesondere dadurch, dass diese benachteiligt oder bevorzugt werden, ohne dass es einen sachlichen Grund gibt.
- Beispiele für Diskriminierung sind:
- Rassismus,
- Sexismus,
- Adultismus,
- Ableismus,
- Ausgrenzung aufgrund von Religion (z.B. Antisemitismus),
- Queerfeindlichkeit,
- Transfeindlichkeit.
- Beleidigung und falsche Behauptungen
- Beleidigung und absichtliche Falschbehauptungen sind in keiner Form zulässig. Das Verbot bezieht sich auf Menschen in der Bewegung.
- Beispiele für Beleidigung und absichtliche Falschbehauptungen sind:
- Bewusste Verbreitung falscher Fakten über andere Menschen,
- Bewusst falsche Vorwürfe,
- Bewusste falsche Verdächtigung/Beschuldigungen einer Person,
- Bewusst falsche Behauptungen, welche eine Person seelisch schwer verletzen,
- Schimpfwörter/“Slurs“ (sollten Schimpfwörter benutzt werden, um Ironie / Insider-Sprache auszudrücken muss dieses verständlich ausgedrückt werden).
- Machtmissbrauch
- Machtmissbrauch stellt keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht.
- Verstöße gegen den Aktionskonsens und das Selbstverständnis
- Verstöße gegen den Aktionskonsens und das Selbstverständnis stellen keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht.
- Verstöße gegen das Strupa, Regeln einer AG, LG,TF oder OG
- Verstöße gegen das Strupa, Regeln einer AG, LG, TF oder OG stellen keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht.
- Verstöße gegen Abmachungen, Versprechen oder Verträge
- Verstöße gegen Abmachungen, Versprechen oder Verträge stellen keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht.
- Verstöße gegen Datenschutzregeln
- Verstöße gegen Datenschutzregeln stellen keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht. Verstöße gegen eine besonders geregelte Schweigepflicht, insbesondere im StruPa oder im künftigen Datenschutz-Konzept oder für bestimmte Gremien können als Übergriff bewertet werden. Hierüber und über die Folgen entscheidet entweder das Ausschlussgremium oder ein Gremium, welches für die Reaktion auf datenschutzrechtliche Verstöße zuständig ist.
- Sonstiges Fehlverhalten
- Sonstiges Fehlverhalten stellt keinen Übergriff dar. Dies gilt nicht, wenn damit übergriffiges Verhalten einhergeht.
Moderations- und Awarenessteam (MAT)
(A) Aufgabenbereich
- Moderation aller FFF-internen Chats der Bundesebene. Darunter fallen beispielsweise Deli-Disk und Deli-Infogruppen, nicht aber die internen Chats von AGs oder OGs. Darüber hinaus kann die Moderation einzelner Chats (z.B. von AGs) an das Team übertragen werden. In allen Chats gelten die “Verhaltensregeln für FFF-Chats”, die unter https://fffutu.re/chatregeln abrufbar sind. Dies umfasst z. B. Bedrohung & Einschüchterung von Aktivist*innen, Mobbing, das wissentliche Verbreiten von Lügen und Falschinformationen (Rufmord), heftige persönliche Angriffe und Diskriminierung.
- Ansprechstelle für Awarenessvorfälle auf Bundesebene. Dies umfasst alle Situationen in denen Aktivist*innen das Gefühl haben, Awareness zu brauchen und die Anwesenheit in Situationen, in denen Awarenessvorfälle absehbar sind, zum Beispiel bei Debatten-TKs.
- Für sexuelle und physische Übergriffe ist weiterhin das Ausschlussgremium zuständig.
- Klärungsinstanz für Konflikte in der Bewegung. Das umfasst die Organisation, Durchführung und Begleitung von Klärungsprozessen. Das Team kann diese Aufgaben an andere geeignete Gruppen, wie beispielsweise das Ausschlussgremium oder die Psychologists for Future abgeben (siehe Sanktionen von übergriffigem Verhalten (2)).
- Auf Anfrage Sanktionierung von Verstößen gegen das Selbstverständnis, durch Einzelpersonen auf Bundesebene.
(B) Handlungsspielraum
- Die oberste Aufgabe und Pflicht dieser Gruppe ist es, eine konstruktive Zusammenarbeit auf Bundesebene umzusetzen und konsequent gegen toxisches Verhalten vorzugehen.
Die Moderation hat hierbei die Aufgabe, Konflikte und toxische Verhaltensweisen frühzeitig anzusprechen und zu verwarnen, bevor Konflikte eskalieren. Sollten Diskussionen bzw. Konflikte eskalieren, ist die Moderation dazu aufgefordert für Deeskalation zu sorgen. - Zur Umsetzung des Aufgabenbereichs haben die einzelnen Mitglieder folgende Möglichkeiten:
- Personen auf ihr Verhalten hinweisen (per Privatnachricht),
- Personen für ihr Verhalten offiziell verwarnen (per Privatnachricht),
- temporärer Ausschluss (max. 1 Woche) aus einem oder mehreren unter (A) Aufgabenbereich (1) genannten Chat(s).
- Moderator*innen können nach Absprache im MAT unter folgenden Bedingungen einen Chat schließen:
- der Chat (die Gruppe) bzw. beteiligte Personen müssen darauf hingewiesen worden sein, die Chatregeln einzuhalten
- Zeitraum der Chatschließung:
- tagsüber nur kurzzeitig für max. 2 Stunden,
- Zeiten zwischen 22 und 7 Uhr zählen für die Einhaltung der Nachtruhe für das MAT nicht in den Zeitraum der zwei Stunden, die Chatschließung wird aber so früh wie möglich wieder beendet.
- Sollte sich trotz mehrerer Verwarnungen nichts am Verhalten der Personen ändern oder ein Vorfall besonders schwerwiegend sein, kann das Moderationsteam als Gruppe weitere Maßnahmen beschließen:
- permanenter Ausschluss aus einem unter (A) Aufgabenbereich (1) genannten Chat, hierzu wird eine einfache Mehrheit im Team benötigt,
- Ausschluss aus Bundesstrukturen (z.B. AGs, bei Anfragen unter Punkt (A) Aufgabenbereich (2)), hierzu wird eine ¾-Mehrheit im Team benötigt.
- Ein längerfristiger (>3 Monate) oder permanenter Ausschluss muss zusätzlich mit dem Ausschlussgremium rückgesprochen werden, welches dann dagegen Einspruch einlegen könnte.
- Personen können hierüber nicht aus der CTF oder dem Moderations- und Awarenessteam entfernt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ebenso können CTF und Ausschlussgremium keine Mitglieder des Moderations- und Awarenessteams entfernen. Für solche Fälle gibt es die Ausschlussprozesse der jeweiligen Strukturen (z. B. siehe (C) Vertrauensvotum (2)).
- Sollte sich nach einem Ausschluss eine deutliche Verhaltensverbesserung über längeren Zeitraum glaubhaft darstellen, darf das Team einen Ausschluss auch wieder aufheben. Dazu benötigt es dieselbe Mehrheit, die für den Ausschluss nötig war.
- Das MAT und das Ausschlussgremium dürfen Fälle gemeinsam bearbeiten, wenn es sinnvoll erscheint. Das MAT und das Ausschlussgremium treffen die Entscheidung der Maßnahme gemeinsam mit einer ⅔-Mehrheit.
- MAT-Arbeit auf und während der Planung von Präsenzveranstaltungen:
- Wenn FFF-interne Präsenzveranstaltungen in Planung sind, sollte das Moderations- und Awarenessteam die Möglichkeit bekommen, sich bei der Ausarbeitung des Awarenesskonzepts zu beteiligen und generell als gewählte Moderations- und Awarenessinstanz miteinbezogen werden.
- Das MAT kann das Orgateam von besagten Präsenzveranstaltungen durch Hinweise unterstützen und ein Veto einlegen, wenn Täter*innen oder aus Awarenesssicht ungeeignete Personen signifikante Awarenesspositionen übernehmen.
- Das MAT ist befähigt/befugt, auf FFF-internen Präsenzveranstaltungen Awarenessarbeit zu leisten.
- Maßnahmen des Ausschlussgremiums können nicht vom MAT aufgehoben werden und umgekehrt, außer bei Veränderung der Sachlage.
(C) Arbeitsweise
- Für alle moderierten Chats kann das MAT beliebig viele Moderator*innen mit Adminrechten entsenden.
- In erster Linie sollen die getroffenen Maßnahmen der Verhaltensverbesserung dienen. Bei wiederholt problematischem und unreflektiertem Verhalten ist es die Aufgabe des Teams, Verhaltensregeln durchzusetzen, um die Menschen in der Bewegung zu schützen und ein respektvolles Miteinander sicherzustellen.
- Alle Anfragen sind vertraulich zu behandeln. Das bedeutet:
Awareness-Anfragen dürfen nur nach Rücksprache mit den Betroffenen nach außen geteilt werden. Bei der Bearbeitung von Diskussionen und Konflikten dürfen interne Informationen des MAT nur nach vorheriger interner Absprache nach außen geteilt und von außen eingeholt werden. - Jede Entfernung oder offizielle Verwarnung wird intern protokolliert.
- Hierbei müssen folgende Informationen festgehalten werden:
- betroffene Person,
- Menschen, die den Fall bearbeitet haben,
- Entfernungsgrund,
- Datum des Vorfalls und Datum der Durchführung der Maßnahme sowie betroffener Chat,
- ggf. Abstimmungsergebnis (bei Maßnahmen nach (D) Handlungsspielraum (3)).
- Diese Liste muss allen Mitgliedern des Moderations- und Awarenessteams zugänglich sein, darf aber nur mit ¾-Mehrheit innerhalb des Teams nach außen weitergegeben werden. Dabei sollten möglichst nur die für den Fall relevanten Teile besagter Liste nach außen kommuniziert werden.
- Die Aufbewahrung der Liste sollte auf sicherem Wege passieren, also nicht einfach in irgendeinem Pad.
- Hierbei müssen folgende Informationen festgehalten werden:
- Während generelle Ermahnungen zu besserem Verhalten zu Deeskalationszwecken in Gruppen gepostet werden dürfen, sollten offizielle Verwarnungen nur den unmittelbar von der Situation betroffenen Personen privat mitgeteilt werden.
- Die Kontaktdaten aller Mitglieder des Teams sind bewegungsintern einsehbar.
- Neue Regeln oder Regeländerungen können nicht rückwirkend angewendet werden.
Ausschlussgremium
(A) Aufgabenbereich
- Die Aufgabe und Zuständigkeit des Ausschlussgremium ist die Reaktion auf übergriffiges Verhalten in der Bewegung, welches in der Form von
- Übergriffen,
- Diskriminierung,
- Beleidigungen oder falschen Behauptungen, die mit Übergriffen oder Diskriminierung einhergehen geschieht.
- Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Reaktion auf Übergriffe auf Landesebene oder in sonstigen Gruppen zuständig sind.
- Für die Ortsgruppenebene gelten die besondere Regeln des StruPa.
- Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Mediation und in Konflikten zuständig sind.
- Bei der Frage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen legitimierten Gremien, trifft der Begriff „Übergriff“ keine abschließende oder ausschließliche Zuständigkeitsregelung. Dieser Begriff wurde weit gefasst, um möglichst viele Arten übergriffiger Verhaltensweisen zu erfassen, weswegen er die Handlungen (ihre Freiheit zu verletzen; ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen) umfasst.
- Fälle, welche ausschließlich Diskussionen enthalten und bei denen keine direkte, eindeutige Diskriminierung vorliegt, werden nicht vom Gremium mit Maßnahmen belegt. Die Folgen solcher Diskussionen müssen innerhalb der Diskussionsgruppen selbstständig entschieden werden.
(B) Wahlprozess und Befangenheit
- Das „Ausschluss-Gremium“ besteht aus 4 Personen. 2 Personen werden vom FINTA*-Plenum, 2 von der Migrantifa gewählt. Es wird alle 6 Monate oder auf Antrag des FINTA*-Plenums/der Migrantifa neugewählt, bei Rücktritten wird für die Restzeit neugewählt.
- Sind Personen aus dem Ausschlussgremium in einen Vorfall involviert oder stehen in engem Kontakt mit der Täterperson in einem Fall, dann übernehmen für diesen Fall Personen aus dem Ersatzgremium deren Platz.
- Das Ersatzgremium wird gemeinsam mit dem Ausschlussgremium gewählt. Es besteht aus zwei Personen aus dem FINTA*-Plenum und zwei Personen aus der Migrantifa. Bei Rücktritten wird für die Restzeit neu gewählt.
- Für jede von der Regel betroffene Person rückt eine Person aus demselben SafeSpace aus dem Ersatzgremium nach.
- Stellen die nicht-betroffenen Ausschlussgremiumsmitglieder fest, dass eine der nachgewählten Personen auch in den Fall involviert ist oder in engem Kontakt mit der Täterperson steht, dann wird statt ihr, die Person mit dem nächst-besseren Wahlergebnis automatisch nachgewählt.
- Falls es nicht möglich ist, neutrale Personen in einem Safespace zu finden (z.B. wegen Auflösung eines Safespaces oder Befangenheit aller Personen in einem Safespace), wird das Ausschlussgremium aus vier Personen des anderen Safespaces zusammengesetzt.
- Ein Gremiumsmitglied gilt als Befangen für einen Fall, sobald eine Person aus dem Gremium den Verdacht der Befangenheit äußert.
(C) Handlungsspielraum
- Legitimation der Handlungen des Ausschlussgremiums
Dazu ist das Ausschlussgremium legitimiert,
- Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten auf der Bundesebene, Landesebene oder aus sonstigen Gruppen der Bewegung auszuschließen, das schließt ein:
- Personen auf unbegrenzte Zeit von jeglichen Aktivitäten auszuschließen,
- Personen auf unbegrenzte Zeit aus bestimmten AGs, TF oder sonstigen Gruppen auszuschließen,
- einen zeitlich begrenzten Ausschluss, der dem Sachverhalt angemessen ist, zu beschließen,
- Personen nur die Beteiligung an Projekten oder in Gruppen zu erlauben, in den betroffene Personen und im Vorfall involvierte Personen nicht vertreten sind,
- je nach Sachlage auch indirekt involvierte Personen oder bei Behinderung von Betroffenenschutz ebenfalls Maßnahmen gegen diese zu beschließen, insbesondere diesen zeitweise oder endgültig verbieten, Ämter oder Aufgaben wahrzunehmen z.B.
- in der CTF,
- als AG-Sprechende,
- als TF-Sprechende,
- im Presseteam,
- Social Media Team,
- zur Umsetzung dieser Maßnahmen mit der Regio AG oder sonstigen, für die Durchführung des Ausschlusses notwendigen, Personen zusammenzuarbeiten,
- als Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen dazu geholt zu werden.
- Wenn Täter und betroffene Personen in einem Konflikt nicht auf Anhieb eindeutig identifizierbar sind, dürfen alle Beteiligten Personen zur besseren Einschätzung der Situation befragt werden.
- Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten auf der Bundesebene, Landesebene oder aus sonstigen Gruppen der Bewegung auszuschließen, das schließt ein:
- Besondere Regelungen für Ortsgruppenebene
- Auf Ortsgruppenebene ist das Ausschlussgremium legitimiert
- Empfehlungen an OGs auszusprechen, Personen (auch Delegierte) auszuschließen,
- als Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen dazu geholt zu werden,
- die Entscheidung einer OG, eine Person auszuschließen oder nicht auszuschließen, zu kontrollieren,
- auf Antrag, die Menschen, die nicht ausreichend gegen Übergriffe vorgehen, aus der OG als Delegierte abzuberufen. Die OG muss dann unverzüglich Neuwahlen durchführen.
- Delegierte, gegen die eine Entscheidung des Ausschlussgremiums ergeht, insbesondere als Täter*innen, dürfen das Amt der Delegierten ab Ergehen der Entscheidung nicht mehr ausüben. Sie sind nicht berechtigt, an der Deli-TK teil zu nehmen oder vom Abstimmungsrecht gebraucht zu machen oder in einer Deli Gruppen vertreten zu sein. Die betroffene OG muss sofort Neuwahlen durchführen. Das Ausschlussgremium kann in Härtefällen bei aus erheblichen Gründen der Belange der OG diese Regel abmildern (z.B. eine Übergangsregelung treffen).
- Entscheidungskriterien bei Entscheidungen in Bezug auf OGs
- Das Gremium prüft vor der Entscheidung die Rechtfertigung eines Ausschlusses im Bezug auf den Sachverhalt.
- Es soll hierbei berücksichtigen:
- Die Art und Schwere der vorgeworfenen Übergriffe,
- die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe,
- die Situation der Menschen, die Übergriffen ausgesetzt sind, wenn sie weiterhin mit Menschen, die Übergriffe begehen, in einer OG sein müssten (d.h. ob das zumutbar ist oder nicht),
- ob und wie oft eine Person Übergriffe begangen hat oder haben soll,
- ob Übergriffe absichtlich oder nicht willentlich/irrtümlich geschahen oder geschehen,
- die Besonderheit der OG-Situation.
- Auf Ortsgruppenebene ist das Ausschlussgremium legitimiert
- Legitimationsgrundlage zur Datenverarbeitung (Legitimation durch die Bewegung)
- Wenn und soweit es zur Tätigkeit des Ausschlussgremium erforderlich ist, darf das Ausschlussgremium Daten verarbeiten und weitergeben an:
- die Regio AG (zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist),
- AG-Sprechende und Gruppen-Admins (zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist),
- die CTF (zur Kommunikation und zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist oder ein oder mehrere Delegierten abberrufen sind und Neuwahlen stattfinden müssen),
- Delegierte einer OG (zur Kommunikation und zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist oder ein oder mehrere Delegierten abberufen sind und Neuwahlen stattfinden müssen) oder Mitglieder einer OG, insbesondere von Übergriffen betroffene Personen wenn Delegierte ausgeschlossen werden und Neuwahlen nicht stattfinden,
- Kontaktpersonen anderer Institutionen oder Bewegungen, in denen die Täterperson aktiv ist.
- Die Personen, an welche diese Daten weitergegeben werden dürfen, dürfen diese zur Umsetzung der Entscheidung an Admins weitergeben, soweit dies erforderlich ist.
- Alle Personen, an welche eine Weitergabe durch das Ausschlussgremium erfolgt, unterliegen einer Schweigepflicht. Sie dürfen die Informationen, dass eine Entscheidung des Ausschlussgremiums zu einer bestimmten Person ergangen ist, nicht an eine andere Person weitergeben. Eine Ausnahme besteht, wenn und soweit
- eine rechtliche Pflicht zur Weitergabe besteht (insbesondere eine bußgeldbewehrte oder strafbewehrte Aussage- oder Anzeigepflicht),
- in die Weitergabe eingewilligt wird,
- die Weitergabe zur Durchsetzung oder Kontrolle des Ausschlussgremiums erforderlich ist,
- oder wenn diese Information rechtmäßig der Person, welche die Information weitergegeben wird, rechtmäßig vor der Weitergabe bekannt wurde.
- In Bezug auf die Information und die Datenverarbeitung diesbezüglich unterliegen alle Personen, an die das Ausschlussgremium Informationen weitergibt, den Weisungen des Ausschlussgremiums außer diese Weisungen sind rechtswidrig.
- Alle Personen, an welche eine Weitergabe durch das Ausschlussgremium erfolgt, unterliegen einer Schweigepflicht. Sie dürfen die Informationen, dass eine Entscheidung des Ausschlussgremiums zu einer bestimmten Person ergangen ist, nicht an eine andere Person weitergeben. Eine Ausnahme besteht, wenn und soweit
- Daten, die über die Art des/r Vorfalls/Vorfälle hinausgehen – also beispielsweise der Name des/der von der Täterperson betroffene(n) Person(en), Ort oder Zeitpunkt des/r Vorfalls/Vorfälle – dürfen an keine Personen außerhalb des Ausschlussgremiums und Ersatzgremium des Falls (wenn vorhanden) weitergegeben werden. Die einzigen beiden Ausnahmen bilden – nach expliziter Zustimmung der Betroffenen – die Vernetzung von Betroffenen und die Zuziehung von Expert*innen (beispieslweise Psycholog*innen). Das bezieht sich nicht auf Daten von Täterpersonen.
- Vor der Mitteilung des Ausschlusses soll einer von einem Ausschluss betroffenen Person die Gelegenheit gegeben werden, die Gruppen, aus denen sie ausgeschlossen wird, für die Dauer des Ausschlusses freiwillig zu verlassen.
- Das Ausschlussgremium kann zur Kontrolle die legitimierten Ansprechpersonen unmittelbar oder über eine von ihm benannte Person, welche der Schweigepflicht unterliegt, anfragen, ob eine Person, welche ausgeschlossen worden ist, in der Gruppe tätig ist oder wieder eingetreten ist.
- Wenn und soweit es zur Tätigkeit des Ausschlussgremium erforderlich ist, darf das Ausschlussgremium Daten verarbeiten und weitergeben an:
(D) Arbeitsweise
- Entscheidungen zu Sanktionen, Ausschlüssen oder das Veröffentlichen von Statements müssen im Konsens und unter Beteiligung von allen unbefangenen Gremiumsmitgliedern und nach Freigabe der Betroffenen – außer sie haben vorher explizit eingewilligt, es nicht nochmal freizugeben – getroffen werden.
- Das Gremium soll einen regelmäßigen Austausch mit der Rechtshilfe AG und den Psychologists for Future pflegen.
- Die Kommunikation mit Täterpersonen muss vom Ausschlussgremium dokumentiert und für alle unbefangenen Gremiumsmitglieder einsehbar sein.
- Bei Missachten der Regelungen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen, wird die verantwortliche Person aus dem Ausschlussgremium entfernt und ihr Platz neu gewählt.
Sanktionen von übergriffigem Verhalten
- Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art.
- Wenn gegen eine Person ein Antrag auf Ausschluss beim Ausschlussgremium gestellt wurde, kann bei schwerwiegendem übergriffigem Verhalten [*1] der*die Täter*in vom Moderations- und Awarenessteam (MAT) temporär aus den gemeinsamen Gruppen der betroffenen Person und der Täterperson ausgeschlossen werden, bis das Ausschlussverfahren beendet ist, sofern dies von der betroffenen Person gewünscht ist.
Sollte zu diesem Zeitpunkt kein arbeitsfähiges Ausschlussgremium und/oder Ersatzgremium existieren oder in den kommenden zwei Monaten zustande kommen, können die Menschen nach Absprache mit dem MAT wieder zu den Gruppen hinzugefügt werden.*1 schwerwiegendes übergriffiges Verhaltenmeint Übergriffe, Diskriminierungen, Beleidigungen oder falsche Behauptungen im Sinne von Definition von übergriffigem Verhalten, die geeignet sind mindestens eine andere Person wissentlich und willentlich in besonders schwerer Form zu schädigen
Fallgruppen: physische und sexuelle Übergriffe und Mobbing (= systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Personen)
- Die Beschwerde geht danach an das „Ausschluss-Gremium“, dieses stimmt über die Zulässigkeit des Ausschlusses ab dazu kann es Rücksprache mit den beiden Parteien halten. Falls von der beschuldigenden Person gewünscht, kann sich das Gremium auch für alternative Maßnahmen entscheiden.
- Das Entfernen aus den Delegiertengruppen wird von der Regio AG durchgeführt. Das Entfernen aus anderen Gruppen wird von einem der jeweiligen Admins der Gruppe durchgeführt.
- Für Täterpersonen, die nicht permanent bundesweit ausgeschlossen wurden, können nach einem Aufarbeitungsprozess die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Die Entscheidung trifft das Ausschlussgremium auf Grundlage einer Empfehlung der Awareness-Instanz, die die Aufarbeitung durchgeführt hat. Dabei müssen die Art und der Erfolg der Aufarbeitung aus der Empfehlung hervorgehen.
Schutzklausel zur Verhinderung von Machtmissbrauch

In einer großen Bewegung entstehen zwangsläufig Macht- und Wissenshierarchien. In extremen Fällen kann ein Missbrauch dieser Positionen der Bewegung nachhaltigen Schaden zufügen. In diesem Fall muss es eine Möglichkeit geben Menschen diese Machtpositionen zu nehmen, um zukünftigen Schaden zu verhindern.
- Stellt eine Arbeitsgruppe einen Machtmissbrauch fest, sendet sie die Beweise dafür an die CTF, die die Vorwürfe bestätigt.
- Bestätigt die CTF, dass die Vorwürfe zutreffend sind, gibt es zunächst ein Stimmungsbild in der nächsten Deli-TK über den Vorfall/die Vorfälle mit anonymisierten Namen. Fällt das für die Machtsperre aus, gibt es eine reguläre Ortsgruppenabstimmung darüber. Es ist kein Veto möglich.
- Geht die Abstimmung für die Machtsperre aus, ergeben sich die folgenden Konsequenzen. Sie dürfen ab sofort keine…
- Presseanfragen oder Social-Media-Auftritte für FFF DE ausführen,
- Finanzmittel beantragen oder abrufen (das umfasst indirektes Abrufen über Vereine o.ä.),
- sonstige Vertretungen von FFF DE übernehmen, Bsp.: in Kooperationen oder als Ansprechperson für Kontakte zu externen Akteuren,
- Zugriffe auf Accounts oder zu Dokumenten haben, die nur einem begrenzten Personenkreis innerhalb einer AG zur Verfügung stehen,
- AGSK Mitglieder mehr sein,
- Kandidierenden für die CTF sein.
- Die Namen der betroffenen Personen werden im Anschluss von der antragsstellenden AG an die AGs und deren Gremien mit solchen Machtpositionen kommuniziert, damit diese das beschlossene Verbot umsetzen können.
Weitere Strukturen

Um Transparenz bei Entscheidungen in der Bewegung zu erhöhen, gibt es für spezielle Bereiche
weitere Konzepte. Diese sind zur Übersichtlichkeit hier aufgelistet.
- Der Handlungsspielraum der Finanz AG finanzen@fridaysforfuture.de und die Finanzstruktur sind im Finanzkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/finanzkonzept eingesehen werden kann.
- Der Umgang mit dem Rechtshilfe-Konto und mit rechtlichen Kosten ist im Rechtshilfe Finanzkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/rechtshilfe-finanzkonzept eingesehen werden kann.
- Der Umgang mit Presseanfragen ist im Pressekonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/pressekonzept eingesehen werden kann.
- Die bundesweiten Chatgruppen auf Bundesebene sind in einem Chatkonzept festgelegt, welches unter https://fffutu.re/chatkonzept eingesehen werden kann.
- Die Regio AG ist für die Aktualisierung aller Struktur-Konzepte verantwortlich, sie betreibt die Website https://info.fffutu.re.
Arbeitsgruppen (AGs)
AG-Einberufung, Mandat und Pause

Eine Arbeitsgruppe bekommt von der Bewegung ein sogenanntes Mandat, das sind Aufgabenbereiche oder konkrete Aufgaben, die eine AG selbständig bearbeiten darf. Dabei dürfen autonome Entscheidungen getroffen werden, wenn diese über eine AG hinaus gehen, dann werden diese in der AGSK-TK besprochen, wenn es die ganze Bewegung angeht, dann müssen die Ortsgruppen durch Abstimmungen mit einbezogen werden.
- AGs werden über eine OG-Abstimmung mit einer einfachen ⅔-Mehrheit legitimiert, ein aufschiebendes Veto kann eingelegt werden. Eine AG übernimmt für FFF DE ein definiertes Mandat, dieses Mandat muss bei der Gründung festgelegt werden. Sollte eine AG feststellen, dass es Überschneidungen mit ihrem Handlungsspielraum bei einer neu gründenden AG gibt, kann diese AG ein Veto gegen den Gründungsantrag stellen.
- Jede AG erhält eine eigene E-Mail-Adresse [Arbeitsgruppe]@fridaysforfuture.de. Wenn eine E-Mail-Adresse auf Bundesebene beantragt wird, muss diese von mindestens drei Ansprechpersonen registriert werden. Die Zugangsdaten werden parallel an alle Ansprechpersonen ausgegeben.
- Jede AG muss mindestens eine*n bis maximal vier Sprecher*in(nen) zur Verfügung stellen. Die Wahl der Ansprechpersonen bleibt den AGs selbst überlassen, eine demokratische Wahl sowie nach Feminismus leben (FINTA*-Quotierung) ist verpflichtend. Nach 6 Monaten reicht ein einziger Wunsch auf Neuwahlen in einer AG, um eine Neuwahl zwingend in den nächsten 4 Wochen herbeizuführen. Ansonsten wird die AG nach AG-Deaktivierung deaktiviert.
- Eine AG besitzt das Recht, sich selbst aufzulösen. Die Auflösung muss der Deli-TK mitgeteilt werden. Die Auflösung einer AG kann auch durch eine OG-Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
- Geht eine AG in Pause, soll diese das in der Deli-TK mitteilen.
- Nach 4 Monaten Pause wird eine AG automatisch aufgelöst.
- Das Ende einer Pause soll ebenfalls in der Deli-TK bekannt gegeben werden.
AG-Befugnisse
- Die AGs sind dazu befugt im Rahmen ihres Mandates autonom zu handeln und zu entscheiden. Bei richtungsweisenden oder weitreichenden Entscheidungen ist die AGSK-TK als entscheidendes Gremium einzuberufen. Weitreichende Entscheidungen sind solche Entscheidungen, die über das übliche Wirken der eigenen AG hinausgehen oder die Bewegung richtungsweisend beeinflussen.
- Die AGs sind dazu verpflichtet in der AGSK-TK ein Update ihres Arbeitsstandes zu geben.
- OG-Abstimmungen stehen über AGSK-Entscheidungen, AGSK-Entscheidungen stehen über AG-Entscheidungen.
- Jede AG hat das Recht, einen Antrag auf Änderung ihres Handlungsspielraums zu stellen. Bei diesem OG-Abstimmungsantrag muss nach dem Schema: Ergänzung=grün, Streichung=rot ersichtlich sein, welche Änderungen am bestehenden Mandat vorgenommen werden. Der Antrag muss für jede Änderung eine Erklärung dessen enthalten, wie die Änderung der Befugnisse die Arbeit der AG verändert.
- Es kann ein Antrag auf Fusion von zwei oder mehr AGs gestellt werden. Dabei werden die AG-Befugnisse (Mandat) aller fusionierenden AGs kombiniert, wenn der Antrag nicht die Streichung einzelner Befugnisse, Aufgaben und Ziele enthält. Die Fusion von AGs wird von den Ortsgruppen beschlossen. Dafür wird eine einfache ⅔-Mehrheit in einer Ortsgruppen Abstimmung benötigt.
AG-Transparenz
- AGs sollten gegenüber allen potenziellen neuen Teilnehmer*innen offen sein.
- Jede AG muss innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Legitimierung einen Wiki-Eintrag über sich erstellen und diesen dann auf Dauer aktuell halten. Geschieht dies zwei Wochen nach dem ersten externen Hinweis nicht, wird die AG nach AG-Deaktivierung deaktiviert.
- Ein Wiki Artikel beinhaltet den Handlungsspielraum, die AG-Sprecher*innen, die E-Mai-Adresse der AG, abgeschlossene Projekte/Produkte und die Ziele der AG. Außerdem muss die AG mit Gründungsdatum in die Liste der AGs eingetragen werden.
- Demokratische und transparente Entscheidungsbildung ist verpflichtend. Die Entscheidung muss dabei nachvollziehbar sein. Die Abstimmungsergebnisse oder der Konsens müssen deshalb festgehalten werden und auf Nachfrage präsentiert werden können.
- Jede AG muss einmal im Monat einen Bericht abgeben, was sie in der vergangenen Zeit getan und entschieden hat. Berichte werden über den „AGSK Infokanal“ veröffentlicht. Geschieht dies nicht, wird die AG nach AG-Deaktivierung deaktiviert.
AG-Deaktivierung
- Wird eine AG deaktiviert, werden die AG-Sprecher*innen aus der AGSK entfernt und müssen, wenn vorhanden, den Platz in der AKW abgeben.
- Um als AG wieder aktiviert zu werden, muss die AG innerhalb von 2 Wochen nach der Deaktivierung die Verpflichtung, wegen der sie deaktiviert wurde, wieder erfüllen. Passiert dies nicht, ist die AG damit aufgelöst.
Task Forces (TFs)

Eine Task Force ist ein zeitlich begrenztes Projekt. Die TF erarbeitet ein Konzept, eine Aktion oder bearbeitet eine konkrete Fragestellung. In dieser Gruppe wird zielorientiert an einer Aufgabe bis zu deren Abschluss gearbeitet, dieser wird dann vorgestellt. Task Forces können eine Verbindung von Ortsgruppen zur Bundesebene und einen Raum zur Mitarbeit bieten.
Neugründung einer Task Force

Wenn du eine Task Force gründen möchtest, musst du diese in der Deli-TK legitimieren lassen. Dafür meldest du einen TOP bei der CTF an.
- Jede neue TF legt ihr Projektziel selbstständig (Protokoll Deli-TK), schriftlich fest. Es werden der Name, das Gründungsdatum, eine Beschreibung, 2-3 vorläufige TF-Ansprechpersonen, das Enddatum und das Projektziel festgehalten.
- Der Entwurf des Projekts wird von jeder neuen TF in der Deli-TK vorgestellt. Die TF wird mit einer einfachen ⅔-Mehrheit in der Deli-TK legitimiert.
- Jede TF hat das Recht, eine E-Mail-Adresse [Task Force]@fridaysforfuture.de zu bekommen. Wird eine E-Mail-Adresse auf Bundesebene beantragt, muss diese von mindestens drei Ansprechpartner*innen registriert werden. Die Zugangsdaten werden parallel an alle Ansprechpartner*innen ausgegeben.
-
Die Kontaktdaten der TF-Sprecher*innen sind in der AG-Sprecher*innen Liste einsehbar.
TF-Entscheidungsfindung
- Die TF muss eine demokratische Entscheidungsfindung nutzen. Die Wahl der TF-Ansprechpersonen muss demokratisch erfolgen.
- AG-Entscheidungen stehen über TF-Entscheidungen.
- Das Ergebnis der Entscheidungsfindung muss nachvollziehbar sein (siehe TF-Transparenz).
TF-Transparenz
- Erstellt eine TF nicht innerhalb von 2 Wochen einen Wiki-Artikel über sich, wird sie automatisch aufgelöst. Dieser Wiki-Artikel muss die TF Sprechende Person & den Handlungsspielraum der TF beinhalten und immer aktuell sein. Die E-Mail-Adresse sollte, wenn vorhanden, auch eingefügt werden.
- Die TF soll gegenüber allen potenziellen neuen Teilnehmer*innen offen sein. TFs müssen nach ihrer Gründung in der „FFF Onboarding“ Gruppe ihre Aufgaben und Ziele verkünden und eine Ansprechperson für ein Onboarding bereitstellen.
- Die TF muss nach Aufforderung durch die Deli-TK ausführlich Rechenschaft ablegen und Protokolle zur Verfügung stellen.
TF-Auflösung
- Die TF gibt im Legitimierungsprozess ein Enddatum an, an dem die TF automatisch aufgelöst wird. Die Auflösung einer TF kann des Weiteren von der Deli-TK beschlossen werden. Dafür wird eine einfache ⅔-Mehrheit in der Deli-TK benötigt.
- Eine TF darf für maximal ein Jahr legitimiert werden und muss sich nach einem Jahr erneut legitimieren.
Delegierten-Telefonkonferenz (Deli-TK)
Deli-TK-Durchführung
- Die Vorbereitung der Deli-TK ist Aufgabe der CTF (siehe CTF-Aufgaben).
- Alle Themen, die in der TK besprochen werden sollen (TOPs), müssen bis zum vorausgehenden Freitag, 20:00 Uhr an die CTF übermittelt werden.
- Entscheidungen über zusätzliche TOPs trifft die*der Delegierte selbstständig.
- Spätere Einreichungen werden nur berücksichtigt, wenn diese dringend sind und bis zum
vorausgehenden Samstag, 17:30 Uhr an die CTF übermittelt wurden. Die Deli-TK darf später eingereichte Punkte mit einfacher Mehrheit ablehnen. - Die CTF und/oder die AGSK muss der Deli-TK, mit einer angemessen knappen Begründung berichten, welche TOPs / Anträge / Abstimmungen / etc. von der CTF und/oder der AGSK verweigert wurden. Dabei sind alle Verweigerungen seit der vorherigen bis zur aktuellen Deli-TK zu nennen.
- Moderator*in und Protokollant*in werden von der CTF vorgeschlagen.
- Allen Deli-TK Teilnehmenden wird am Anfang der TK die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch gegen die von der CTF vorgeschlagenen Personen einzulegen, woraufhin eine alternative Person gewählt werden kann.
- Wenn sich keine alternativen Personen finden, üben die im Zweifel stehenden Personen weiterhin diese Rolle aus.
- Die TO wird chronologisch abgearbeitet.
- Anhand der TO werden Themen und Anliegen durch die*den Antragstellende*n mündlich vorgetragen.
- Die Deli-TK ist nicht dazu gedacht, Diskussionen zu führen. Dies ist mit der vorhandenen Teilnehmendenzahl nicht möglich. Es wird/werden daher:
- Ergebnisse bzw. Fakten vorgestellt, ausgearbeitete Konzepte oder Fragestellungen präsentiert, sowie kurz erklärt.
- Die Möglichkeit für Verständnisfragen eingeräumt und den Delegierten zur Diskussion in die OGs gegeben.
Deli-TK-Moderation
- Die Moderation ist neutral und bezieht folglich zu keinem inhaltlichen Aspekt Stellung. Daher darf die Moderation während der Deli-TK weder als Deli noch als Sprecher*in aktiv sein.
- Die einzige Aufgabe der Moderation ist es, das Gespräch zu leiten, also Redner*innen aufzurufen und die TO abzuarbeiten. Teil dieser Aufgabe ist es, die verfügbare Zeit im Auge zu behalten.
- Verfahrens- und Verständnisfragen zu einem Thema können unmittelbar in der Deli-TK gestellt werden.
Deli-TK-Protokoll
- Es wird Protokoll geführt (siehe Deli-TK-Durchführung).
- Jedes Protokoll muss zeitnah über die WID, die „IMMER an OG weiterleiten“-Gruppe und die CTF-News zugänglich gemacht werden.
- Es wird angeraten, das Protokoll als Kurzprotokoll zu veröffentlichen sowie den Link zur ausführlichen Version beizufügen.
- Es wird angeraten, Links zu Abstimmungen etc. nur an autorisierte Stellen weiterzuleiten.
- Alle im Protokoll mit Kontaktmöglichkeit genannten Personen stimmen der Kontaktaufnahme durch die genannten Kanäle zu.
Deli-TK-Stimmungsbild
- Ein Stimmungsbild kann für generelle Sachverhalte genutzt werden, ersetzt aber keine reguläre Abstimmung. AGs und OGs sollten sich in ihrer Arbeit an Stimmungsbildern orientieren.
- Ein Stimmungsbild kann in einer Deli-TK von jeder*m berufen werden. Dies wird von der Moderation unterstützt und muss im Protokoll festgehalten werden.
- Bei einem bindenden Stimmungsbild kann nur ein Deli pro Ortsgruppe abstimmen.
Communication Task Force (CTF)

Die CTF ist für die interne Kommunikation von FFF DE zuständig. Die CTF ist ein Verwaltungsorgan, hier gelten besondere Anforderungen und Regeln. Jedes Mitglied trägt eine sehr hohe Verantwortung in Bezug auf transparente Prozesse und die Handlungsfähigkeit unserer Bewegung.
CTF-Aufgaben
- Vorbereitung und Organisation der Deli-TK (siehe Deli-TK-Durchführung).
- Zusammentragen aller für die Deli-TK eingereichten TOPs.
- Erstellen der TO aus den einzelnen TOPs. Die vorläufige TO sollte am vorausgehenden Samstag an die AGSK weitergegeben werden.
- Protokolle verwalten und einheitlich layouten (siehe Deli-TK-Protokoll).
- Abstimmungen in Zusammenarbeit mit der*dem Antragsteller*in vorbereiten, durchführen und das Ergebnis der*dem Antragsteller*in zugänglich machen (siehe OG-Abstimmung).
- Die CTF hat für alle Seiten als Informationsverteilung zu fungieren.
CTF-Anforderungen & -Transparenz
- CTF-Mitglieder dürfen keine AG-Sprecher*innen sein.
- Eine Liste aller CTF-Mitglieder ist intern zugänglich.
- Die CTF muss ihre Aufgaben neutral wahrnehmen.
AG-Sprecher*innen-Konferenz (AGSK)
AGSK-Allgemeines
- Jede legitimierte AG ist hier vertreten. Jede AG entsendet alle ihre Sprecher*innen. Jede AG besitzt eine gemeinsame Stimme.
- Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs.
- Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden (siehe AGSK-Aufgaben (2)).
- AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt.
- In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden.
- AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend.
- Wer AG-Sprecher*in ist, kann in keiner anderen AG-Sprecher*in sein.
- Die AG-Sprecher*innen-Liste ist auf der Bundesebene für alle zugänglich.
- Die Liste wird von dem Koodinations-Gremium verwaltet und aktualisiert.
- Die Liste enthält die Vornamen und die AG jedes AGSK-Mitglieds, die AG-E-Mail-Adresse und wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit.
AGSK-Aufgaben
- Kontrolle der CTF-Mitglieder durch die folgenden Möglichkeiten: Die Verwarnung bzw. der Ausschluss eines CTF-Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK (siehe CTF-Vertrauensvotum & Ausschluss von Mitgliedern).
- Die AGSK muss ein Veto innerhalb der AGSK mit einfacher ⅔-Mehrheit und einem Quorum von 50% der AGs legitimieren sowie in einer Stellungnahme begründen (siehe Aufschiebendes Vetorecht).
- Bei Fehlverhalten von AG-Sprecher*innen inner- und außerhalb der AGSK kann die AGSK mit einer einfachen Mehrheit eine Neuwahl einer AG-Sprechenden Person in der entsprechenden AG fordern.
- Sollte dies nicht ausreichen um die AG-Sprechende Person zu verwarnen oder sollte es zu erneuten Vergehen kommen, kann die Deli-TK unter neutraler Moderation eine Neuwahl der AG-Sprechenden Person mit einer einfachen Mehrheit bestimmen.
Arbeitskreis zur kurzen Weiterleitung (AKW)
- Die Mitglieder der CTF und die Mitglieder der AGSK stellen ein Gremium, genannt „Admingruppe zur kurzen Weiterleitung“ (AKW) gemeinsam zusammen. Teil dieser Gruppe sind alle CTF-Mitglieder, sowie 7 AGSK-Mitglieder. Die AKW verwaltet die Nachrichten, die in die Deli-Chats weitergeleitet werden.
- Alle Mitglieder dieses Gremiums sind Admins der Deli-Chats.
- Die Sprecher*innen der Regio AG haben ebenfalls in jedem Deli-Chat Admin-Rechte zum Hinzufügen und Entfernen neuer Delegierten und AG-Sprecher*innen, sind aber in dieser Funktion kein Teil der AKW.
- Die AKW ist dazu verpflichtet, Nachrichten in Gruppen weiterzuleiten, wenn diese:
- Alle oder einen größeren Teil der Ortsgruppen betreffen.
- Bundesweite Strukturen oder Angelegenheiten betreffen.
- Sollte eine Nachricht nicht den Kriterien unter Punkt (2) entsprechen hat die AKW das Recht, die Nachricht mit einer Begründung, welche der einreichenden Person vermittelt werden muss, abzulehnen.
- Die AGSK-Mitglieder dieses Gremiums werden alle 6 Monate durch die AGSK gewählt. Für die Wiederwahl bestehender AKW-Mitglieder ist eine ⅔-Mehrheit erforderlich.
Plena, Safespaces & Foren
Begriffsdefinitionen
- Ein Safespace ist ein Ort/eine Gruppe, in dem/der strukturell benachteiligte Ortsgruppen oder Personengruppen sich über Erlebtes austauschen können.
- In einem Plenum können sich strukturell benachteilligte Ortsgruppen/Personengruppen untereinander beraten und zum Beispiel Vetos oder Änderungsanträge schreiben, welche sie dann im Namen des Plenums an die CTF weitergeben dürfen und zur Abstimmung geben können.
Möglichkeiten eines Plenums
- Entscheidungen bei Treffen des Plenums müssen mindestens drei Tage im Voraus angekündigt werden, bei Eilabstimmungen kann diese Zeit angepasst werden.
- Das Plenum besteht aus allen betroffenen Menschen, die möchten. Je nach Thema sind die Plena unterschiedlich zusammengesetzt:
- OG-interne Thematik ⇒ OG-internes Plenum
- AG-interne Thematik ⇒ AG-internes Plenum
- bundesweite Thematik ⇒ bundesweites Plenum
- Das Plenum der Bundesebene wählt die zwei Sprechenden, davon ein quotierter FINTA*-Platz. Sie sind ein Teil der AGSK, in ihren Aufgabenbereich fällt:
- die Einberufung und Vorbereitung des Plenums der Bundesebene und Unterstützung für Plena von AGs und anderen Gruppen,
- die Kommunikation mit der CTF und der Bewegung,
- die Betreuung der Chatgruppen zum Forum sowie zum Plenum,
- die Betreuung einer (optional anonymen) Beschwerdestelle für diskriminierende Vorfälle, die das Plenum betreffen,
- die Betreuung einer Safe-Space-Gruppe.
- Jedes bundesweite Plenum hat das Recht, bei bundesweiten Abstimmungen von Anträgen oder bei Entscheidungen der Deli-TK, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von betroffenen Aktivist*innen berühren oder bei denen diese besonders betroffen sind, Vetos einzulegen.
- In der Deli-TK kann in diesem Fall von den betroffenen Menschen eine Verschiebung des Punktes ans Ende der TO beantragt werden. In dieser Zeit soll ein Stimmungsbild in der Gruppe des Plenums durchgeführt werden. Fällt dieses positiv aus, wird das betroffene Thema vorerst nicht weiter behandelt. Darauf folgt eine interne Abstimmung des Plenums über die Einlegung des Vetos bis zur nächsten Deli-TK, bzw. bei dringenden Thematiken zu einem geeigneten früheren Zeitpunkt.
- Das Plenum kann bei starken Grenzüberschreitungen und diskriminierendem Verhalten Mitglieder aus dem Plenum ausschließen. Dafür müssen intern mindestens 50% des Plenums abgestimmt haben, es braucht eine ⅔-Mehrheit zum Ausschluss.
- Im Safe-Space wird betroffenen Menschen der Raum gegeben, vertraulich über diskriminierende Vorfälle zu sprechen. Bei wiederholt diskriminierendem und/oder grenzüberschreitendem Verhalten können die Sprechenden des Plenums Personen aus der Gruppe entfernen.
- Jedes bundesweite Plenum hat das Recht, eine E-Mail-Adresse [Plena]@fridaysforfuture.de zu bekommen. Wird eine E-Mail-Adresse auf Bundesebene beantragt, muss diese von mindestens drei Ansprechpartner*innen registriert werden. Die Zugangsdaten werden parallel an alle Ansprechpartner*innen ausgegeben.
- Jedes bundesweite Plenum kann maximal eine Sprecher*in in die AGSK wählen. Diese Sprechende Person muss nach spätestens 6 Monaten neu gewählt werden. Die Sprechende Person muss die Möglichkeit haben neue Menschen in die jeweiligen Gruppen des Plenums hinzuzufügen. Passiert dies nicht, wird die Ansprechperson aus der AGSK entfernt, bis neu gewählt wurde.
- Aktuell gibt es auf der Bundesebene folgende Plena:
- FINTA*-Plenum
- BiPoC-Plenum
- SbOG-Plenum
- Kinder/Jugend-Plenum
- Ableismus-Plenum
- Antisemitismus-Plenum
Foren
- Ein Forum ist ein über-AG-liches Austauschmedium, dem alle Menschen beitreten können. Dort können sich nicht strukturell benachteiligte Menschen mit strukturell benachteiligten Menschen austauschen. Es soll bundesweite Strukturen zur Bekämpfung von Diskriminierungen diskutieren und regelmäßig alle Entscheidungen der Bundesebene Vereinbarkeit prüfen.
- Jedes unter Möglichkeiten eines Plenums (9) genannte Plenum verwaltet und moderiert ebenfalls ein offenes Forum.
- Diskriminierung wird in den Foren nicht geduldet. Menschen, die wiederholt durch diskriminierendes Verhalten auffallen, können durch die gewählten Sprechenden des zugehörigen Plenums ausgeschlossen werden.
Gründung/Auflösung eines Safespaces/Plenums
- Ein Safespace kann jederzeit von jedem Menschen gegründet werden, hat aber keine besonderen Berechtigungen.
- Möchte ein Safespace sich offiziell als bundesweites Plenum legitimieren lassen, kann es einfach einen StruPa-Änderungsantrag stellen, bei dem das neue Plenum der Liste der aktuellen Plena (siehe Möglichkeiten eines Plenums (9)) hinzugefügt wird.
- Ein Safespace/Plenum kann nicht aufgelöst werden. Ausgenommen davon ist das Recht jedes Plenums, sich selbst aufzulösen oder ein StruPa-Änderungsantrag.
Sonderregelungen
- Das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich SbOGs ist für die benannten AGs verbindlich.
(A) Wenn FINTA*s streiken, steht die Welt still!

Wir wollen das geschlechterstereotype Denken aufbrechen, cis-männlich-dominierten Machtstrukturen entgegenwirken und auch Menschen außerhalb des binären Systems sichtbar machen. Alle gewählten Rollen von FFF DE sollen mindestens zur Hälfte mit FINTA*-Aktivistis besetzt werden, dies kann aber an die jeweilige Situation der OGs angepasst werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.
- Bei allen Rollen, die auf Ortsgruppen-, Landes- und Bundesebene, sowie von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden, soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote gelten.
- Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, wird dieser grundsätzlich bei spätestens jeder dritten Wahl mit einer FINTA*-Person besetzt. Die gewählte Person kann einmal wiedergewählt werden. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden.
- Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen.
- Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden.
(B) Keine Klimagerechtigkeit ohne Antirassismus
Die Klimakrise ist eine rassistische Krise. Ihre Wurzeln liegen im Kolonialismus, der auf der rassistischen Abwertung und Unterdrückung von BiPoC durch europäische Kolonialmächte beruht, um sich deren Ressourcen und Arbeitskraft anzueignen. Diese strukturelle Unterdrückung und Benachteiligung von Schwarzen, indigenen Menschen und People of Color (BiPoC) setzt sich bis heute fort. Der Hauptverursacher der Klimakrise ist der globale Norden, während BiPoC im globalen Süden die Hauptbetroffenen sind. Wir wollen rassistischen Machtstrukturen entgegenwirken, Sichtbarkeit und Raum für BiPoC in der Klimagerechtigkeitsbewegung schaffen.
Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.
BiPoC ist die Abkürzung für Black, Indigenous, People of Color und bedeutet auf deutsch Schwarz, Indigen und Menschen of Colour/ mit Rassismuserfahrung. Diese Begriffe beschreiben keine biologischen Merkmale wie Hautfarbe, sondern markieren politische und gesellschaftliche Positionen und werden emanzipatorisch und solidarisch verstanden.
- In allen Bereichen müssen die Perspektiven von BiPoC sowie Statements der MAPA-Gruppe mitgedacht und ernstgenommen werden. Dazu gehört ein klarer antirassistischer Konsens der Bewegung, die Dekolonialisierung von Narrativen und Verfolgung globaler Ansätze sowie die Aufarbeitung von rassistischen Vorfällen.
- Narrative können nicht länger die gesellschaftlichen Strukturen ignorieren und ausschließlich auf Zukunftsszenarien aufbauen. In der Öffentlichkeitsarbeit müssen antirassistische und antikolonialistische Perspektiven mitgedacht und -kommuniziert werden. Die Kritik an Narrativen durch das BiPoC-Plenum muss ernstgenommen und reflektiert werden.
- Statements des BiPoC-Plenums zu rassistischen Vorfällen müssen durch die bewegungsinternen Channel (z. B. WID-Gruppe) kommuniziert werden, wenn das Plenum dies beschließt.
- BiPoC müssen in der Bewegung angemessen repräsentiert werden, ohne als Token ausgenutzt zu werden. Das gilt sowohl für interne Verantwortungspositionen als auch für die Öffentlichkeitskommunikation.
- In der CTF werden 30% der Plätze von Personen, die sich als BiPoC einordnen, besetzt.
- Für die Ämter der Öffentlichkeitsarbeit wird eine hohe Beteiligung von BiPoC angestrebt. In der Presse AG muss mindestens ein Platz der Sprechenden von einer Person belegt werden, die sich selbst als BiPoC einordnet. Von den bundesweit zum Großstreik gewählten Sprechenden müssen mindestens 50 % BiPoC Personen sein. Sie dürfen nicht als Token benutzt werden.
- Falls es keine kandidierenden BiPoC für die entsprechenden Ämter gibt, folgt ein Treffen des BiPoC-Plenums, bei dem entweder gemeinsam Kandidierende gefunden werden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche eine Kandidatur ermöglicht wird. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen. Falls sich das Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann die Regelung im Einzelfall aufgehoben werden.
(C) Telefonkonferenzen
- Bewegungsweite Telefonkonferenzen, welche durch die Delegierten Gruppen geteilt werden, dürfen nicht nach 20 Uhr beginnen.
- Arbeitsgruppen, Ortsgruppen, Task Force, Landesebenen und Gremien interne TKs sind davon nicht betroffen und entscheiden selbständig darüber wann TKs für ihre Mitglieder am besten realisierbar sind.
- Sollte gegen diese Regelung verstoßen werden, wird die jeweilige Gruppierung in der Deli-TK zur Rechenschaft gezogen und muss sich zu diesem Vorfall äußern. Die Deli-TK entscheidet dann mit einem Stimmungsbild, ob dieser Vorfall legitim war oder nicht. Bei wiederholten Vorfällen berät das Kinder- und Jugendplenum über eine mögliche Sanktion, welche dann nach Dringende Abstimmung im StruPa mit einer dringenden Abstimmung abgestimmt wird.
- Per Deli-TK-Stimmungsbild oder OG-Abstimmung kann der Ausfall der Deli-TK und/oder bundesweiter TKs für einen bestimmten Zeitraum beschlossen oder aufgehoben werden.
- Zeiträume von über zwei Wochen erfordern zwingend eine OG-Abstimmung. Ein Stimmungsbild reicht hier nicht aus.