Finanzübersicht
Inhaltsverzeichnis
Finanzantrag
Im Folgenden findet ihr eine Hilfe zum Thema Finanzanträge stellen. Sehr wichtig ist, wenn euer Antrag nicht OG-/AG- Budget (blau) ist, kontaktiert unsere AG-Sprechenden und stellt den Antrag bitte mindestens zwei Wochen vorher. Und wenn es um permanente Anschaffungen (z.B. Technik) schreibt uns bitte auch immer vorher, damit wir euch da bestmöglichst unterstützen können!
Finanzformular
Sonderregelungen
3.2 SPEZIALFÄLLE
(A) REISEKOSTENÜBERNAHMEN
Eine Übernahme der Reisekosten kann beantragt werden, sofern sie im Auftrag einer FFF-Gruppe
stattfindet. Dies muss im vorhinein mit der Finanz AG abgestimmt werden. Wenn nachgewiesen
werden kann, dass die Fahrkosten trotz Nichterfüllung der unten genannten Kriterien günstiger sind,
als bei Erfüllung der Regeln, kann eine Ausnahmen gemacht werden. Andere Arten von Fahrkosten
müssen je nach Höhe durch einen Sonderantrag abgestimmt werden.
Fahrtkosten werden rückerstattet, wenn sie 2. Klasse und eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
(1) (Super-)Sparpreis
(2) Regionalverkehr-Ticket (Länder-Tickets, Deutschland-Ticket, Fernbus-Tickets, etc.)
(3) beim Flexpreisticket wird nur die Hälfte zurückerstattet, außer es wird eine Bahncard genutzt
(4) Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Anschaffung einer Bahncard sich im Zuge der
Fahrtkostenerstattung schon kurzfristig lohnt, kann diese ebenfalls mit erstattet werden
(5) bei Zeitkarten können ab 50km Strecke pauschal Fahrtkosten in Höhe von 12€ + 0,03€/km
erstattet werden. Als Grundlage für die Distanz kann die direkte Autostrecke genommen werden
Reservierungen werden nicht erstattet. Alle Finanzanträge in Bezug auf Reisekosten müssen mit der
Finanz-AG zuvor besprochen werden, dabei gibt es auch weitere Optionen die besprochen werden
können.
Reisekostenübernahme aus dem Ausland Reisekosten aus dem Ausland werden nur übernommen, wenn sie einen Aufwand darstellen, der mit Inlandsreisen vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit liegt im Ermessen der Finanz-AG.
(B) AUTO- & SPRITKOSTEN
(1) Es werden nur Kosten übernommen die vorher mit der Finanz AG rückgesprochen wurde.
Dabei werden die Kosten anhand der folgenden Formel berechnet: 0,30 € * Kilometeranzahl.
Es muss der direkte Weg gefahren werden.
(2) Sollte ein Auto gemietet werden, muss dies ebenfalls vorher rückgesprochen werden und der
günstigste Tarif gewählt werden.
(C) RECHTLICHE KOSTEN
Für rechtliche Kosten gibt es ein eigenes Konto. Der Umgang hiermit ist im Rechtshilfe Finanzkonzept
geregelt. Verantwortlich für dieses Konto ist die Rechtshilfe AG.
(D) SONDERBUDGETS FÜR UNSERE INFRASTRUKTUR
i Für die nötige bundesweite digitale Infrastruktur und die Finanzverwaltungsinfrastruktur erhalten die Web AG und die Finanz AG jeweils 10.000 € pro Jahr zur Verfügung, die sie ohne Abstimmung abrufen dürfen. Dieser Betrag darf ausschließlich für den Weiterbetrieb und
die Aufrechterhaltung der digitalen und finanziellen Infrastruktur verwendet werden, nicht für
neue oder andere Projekte.
ii Die Finanz AG erhält ein Jahresbudget von 50.000€ zur Deckung der Kosten, die durch die
Verwaltung der Finanzen entstehen (bspw. Tools zur Buchhaltung, Steuerberaterkosten). Von diesem Budget dienen 30.000€ direkt dem Verein für die Finanzierung der Infrastruktur.
iii Die CTF kann ohne Abstimmung die Kosten für den bundesweiten Zoomaccount bis zu einer
Höhe von 1.000€ im Jahr direkt und ohne weitere Abstimmung abrechnen.
Finanzkonzept
Finanzbericht
Finanzverfolgung
Im Folgenden findet ihr die Finanzverfolgung, um den Status eurer eingereichten Rechnungen einzusehen. Hier wird jede einzeln eingereichte Rechnung auch einzeln angezeigt. Habt ihr die Rechnungen zusammen eingereicht, werden sie zusammen angezeigt.
Rollen in der Finanz AG (bei Vollbesetzung)
Generelles
Wahlen:
Alle Ämter laufen über fünf Monate und können mit einer ⅔ Mehrheit vorzeitig abgewählt werden. Alle Posten werden gleichzeitig gewählt, bestehendes Wissen wird über wiedergewählte Personen oder einen Übergangszeitraum weitergegeben. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich, eine Pause nach 12 Monaten wird empfohlen.
Die wahlberechtigte Gruppe ist die Finanz-AG Produktivgruppe. Beitreten kann man der Gruppe, wenn man an einer TK der AG teilgenommen hat. Bei regelmäßigen Activity-Checks werden inaktive Personen entfernt.
Ämter:
Die Personen in den aufgeführten Ämtern haben Zugriff auf das E-Mail Postfach und alle Dokumente. Keine Person darf mehrere Ämter gleichzeitig besetzen.
Weiteres:
Da die jeweiligen Personen Zugriff auf ggf. vertrauliche Dokumente haben, sind diese dazu zu verpflichten den Datenschutz zu achten und keine vertraulichen Daten weiterzugeben.
Nicht besetzte Ämter, können jederzeit nachgewählt werden.
AG-Sprecher*innen (4 Menschen)
Aufgaben/Verantwortlichkeiten:
- Kommunikation bewegungsintern (bspw. Erstellung Organigramme, AGSK, Delis)
- Kommunikation extern (bspw. Plant for the Planet, Fundraising)
- Verwaltung des E-Mail Postfachs
- Verwaltung von ggf. vertraulichen Dokumenten
- Hauptverantwortlich für alle finanziellen Vorgänge
- Müssen zum Ende der Amtszeit entlastet werden
Aufgabenteilung: Es gibt je eine*n AG-Sprechenden für
- Reguläre Abrechnungen
- Sonderanträge
- bewegungsinterne Kommunikation
- AG interne Kommunikation
Wahl: Die Kandidat*innen kandidieren für das allgemeine Amt als AG-Sprecher*in, die Aufgabenteilung legen die AG-Sprechenden nach der Wahl selbst fest. Die Person mit den meisten Stimmen für die Aufgabe ist gewählt, dabei gilt ein Quorum von 50% der Ja/Nein Stimmen. Die FINTA*-Quote der Bewegung für die Gesamtheit der Sprecher*innen gilt hier selbstverständlich.
Abrechnungsverantwortliche (2 Menschen)
Aufgaben/Verantwortlichkeiten:
- Abrechnungen nach Finanzkonzept ausführen
Anmerkungen: Gemeinsam mit den AG-Sprechenden, bilden sie das Abrechnungsteam, das aktiv Finanzanträge bearbeitet. Die AG-Sprechenden sind stellvertretend für die Abrechnung verantwortlich und stehen für Fragen von der Bewegung zur Verfügung.
Kassenprüfer*innen (2 Menschen)
Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Erstellung eines regelmäßigen Berichts, der in der Deli-TK vorgestellt werden muss und alle drei Monate verfasst wird.
- Haben Zugang zu allen E-Mails und Dokumenten (nur zur Kassenprüfung))
Wahl: Werden von der Finanz-AG vorgeschlagen/gewählt und von den Finanz-Delegierten bestätigt. Die Kasssenprüfer*innen dürfen im geprüften Zeitraum kein mit der Abrechnung zusammenhängendes Amt (also AG-Sprechende oder Abrechnungsverantwortliche) innegehabt haben.
Awareness-Beauftragte (2-3 Menschen)
Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Einhaltung und Weiterentwicklung des Code of Conduct
- Ansprechpartner für AG interne Probleme (bspw. verbale Verletzungen etc.)
- Können (bzw. Müssen?) Menschen bei wiederholtem Fehlverhalten aus den Gruppen entfernen
- Sind für die Organisation der Wahlen verantwortlich